Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeim Bauvorhaben Südhallen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH in Dortmund entsteht ein Neubau mit zwei Messehallen und einem Kongresszentrum. In der Vergabeeinheit VE05 sind alle Arbeiten für die Baugrube, den Tiefbau, den Verbau und den Spezialtiefbau gebündelt – also Aushub in großen Tiefen, Bohrpfahl- und Trägerbohlwände als Baugrubenverbau, Verpressanker, Winkelstützwände sowie die Entsorgung der anfallenden Aushubmassen.
Bieter müssen ihr Angebot elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) abgeben. Die Angebotsfrist endet am 12.08.2026 um 10:00 Uhr. Die Ausführung beginnt ab Ende September 2026 und umfasst 121 Werktage. Es werden 3 vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 5 Kalenderjahren mit einem Mindestauftragswert von jeweils 3 Mio. EUR netto gefordert.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaugrube und Erdarbeiten
Aushub der Baugrube bis ca. 9,0 m unter Geländeoberkante mit insgesamt rund 77.000 m³ Bodenaushub (Quartärer Schluff ca. 5.000 m³, Emschermergel ca. 37.500 m³, Mergelkalkstein ca. 34.500 m³).
Herstellung von Arbeitsebenen, Großbohrgeräte-Arbeitsebene inkl. Brechen und Aufbereitung des Mergelkalksteins, Baustraßen in Asphalt sowie Arbeitsraumverfüllungen rund um die Verbauwände.
Einbau einer Spundwand (ca. 100 m) als Sicherungs- bzw. Abschlusselement.
Die Maßnahme liegt im Übergang zwischen Methangaszone 1 und 2; eine archäologische Baubegleitung ist erforderlich.
Spezialtiefbau – Trägerbohlwand
Bohrungen für die Trägerbohlwand mit Durchmesser 900 mm, Gesamtlänge ca. 1.200 m.
Liefern, Einstellen, Verfüllen und späteres Rückbauen von insgesamt 110 Trägern (HEA 550, 2×U300, 2×U400). Vorhaltezeit der Träger: 12 Monate.
Herstellung der Ausfachung aus Holzbohlen (ca. 1.010 m²).
Verpressanker in verschiedenen Längen (10–15 m) und Neigungen, Gesamtlänge ca. 1.049 m; nach Abschluss der Verbaufunktion sind 82 Anker gezielt zu lösen.
Spezialtiefbau – Bohrpfahlwand
Bohrschablone erstellen und rückbauen, Bohrungen D=900 mm (ca. 2.650 m + 1.950 m Zulage + 100 m Hindernis).
251 Bohrpfähle in unterschiedlichen Tiefen bis 15,24 m.
Ortbeton insgesamt ca. 1.664 m³ (davon 1.320 m³ als Dauerbauwerk, 344 m³ temporär), Bewehrungskörbe ca. 135 t, Einbauteile (Distanzringe, Aufstandskreuze, Fußplatten).
Verpressanker in Längen von 5–13 m (55 m + 240 m Litzenanker); nach Baugrubenfreigabe 27 Anker lösen.
Pfahlkopfbalken (ca. 270 m³, ca. 850 m² Schalung), Sauberkeitsschicht, Pfähle abstemmen.
Winkelstützwände Halle 4
34 Fertigteile als Winkelstützwand in unterschiedlichen Typen.
Herstellung von Gründungspolster und Sauberkeitsschicht, Ortbeton-Sporne und Bodenplatten, Fugenverguss sowie Fugenabdichtung (Kugelstrahlen, Kratzspachtelung, Epoxidharz, Polymerbitumen-Schweißbahn).
Kampfmittelsondierung und Bauseits erforderliche Vorleistungen
Kampfmittelsondierung gemäß BFR KMR und Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW: Bohrplan, Einmessen und Markieren der Bohransatzpunkte, schräge und senkrechte Sondier- und Kontaktbohrungen (insgesamt ca. 1.450 m + 200 m + weitere), temporäre Kunststoffverrohrung, Bohrlochsondierung mit geomagnetischer Messwertaufnahme, Messdatenaufbereitung, -auswertung und -interpretation, Warte- und Stillstandszeiten, Dokumentation als Ergebnisbericht mit Lageplan und Ergebnisübersicht (2-fach Papier + 1-fach PDF).
Folgemaßnahmen: Überprüfung von Verdachtsmomenten (Zusatzbohrungen), Untersuchung von Bereichen ohne Sondierergebnis, Sondierung in vertieften Sondierbohrlöchern, Beseitigung von Bohrhindernissen.
Die Kampfmittelräumung/-beseitigung selbst ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, sondern der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.
Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
Verkehrssicherung gemäß StVO, Bauzaun umsetzen (nur für die erforderliche Dauer der Baugrubenarbeiten) und mobile Reifenwaschanlage vorhalten (28 Kalenderwochen).
Pfahl-/Trägerbohrgerät an- und abtransportieren sowie 140 Werktage vorhalten.
Arbeitsplanum vorhalten (22.400 m²/Woche), Schutzgeländer (12.500 mWo), Böschungstreppen (150 Stück-Wochen), Treppentürme (40 Stück-Wochen), Erosionsschutz 45° (40.000 m²) und 80° (15.000 m²), Hebeanlage bis 250 m³/h vorhalten und warten (120 Stück-Wochen).
Vorhaltung der Baustelleneinrichtung für Erstellung des Verbaus (28 Wochen) und Rückbau Trägerbohlverbau (4 Wochen).
Hydrauliköle der eingesetzten Geräte müssen biologisch schnell abbaubar sein (RAL-UZ 79); Baustoffe sind umweltverträglich und schadstofffrei, vorzugsweise mit Gütezeichen anerkannter Güteschutzgemeinschaften, einzusetzen.
Entsorgung und Dokumentation
Entsorgung der anfallenden Massen: Bauschutt (ca. 165 t), Holz (ca. 3,5 t), Stahl (ca. 165 t) – jeweils nicht gefährlich.
Erdreich/Aushub in verschiedenen Klassifizierungen (Z0 bis DKIII, RC1-3) – insgesamt ca. 48.000 t – mit Entsorgungsnachweisen gemäß Nachweisverordnung zu jeder Ladung.
Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter und Baufacharbeiter.
Pauschale Endleistungsdokumentation (2-fach Papier + 1-fach digital PDF) mit Fachbauleitererklärung, Fachunternehmerbescheinigung, Übereinstimmungserklärung, Lieferscheinen, Beweissicherungen, Entsorgungsnachweisen, Bautagebuch und Fotodokumentation.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine wirtschaftliche und rechtliche Eignung
Nicht präqualifizierte Bieter müssen die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) abgeben. Andernfalls genügt die Angabe der PQ-Nummer oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Erforderliche Angaben u.a.: Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK (je nach Unternehmensform); keine laufenden Insolvenzverfahren; keine schweren Verfehlungen i.S. § 6e EU VOB/A in den letzten 2 Jahren; ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten; Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Bei Auftragssumme ≥ 30.000 € fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a GewO) an.
Fachliche Eignung und Referenzen
Technische Leistungsfähigkeit und Geräteanforderungen
Erfahrung mit Bohrpfahlwänden (DIN EN 1536), Trägerbohlwänden und Verpressankern (DIN EN 1537) sowie Kampfmittelsondierung gemäß BFR KMR; Vermessungsarbeiten durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Eingesetzte Geräte müssen dem Stand der Technik und den geltenden Lärmschutzvorschriften entsprechen; Hydrauliköle biologisch schnell abbaubar (RAL-UZ 79).
Kampfmittelsondierung nur durch zugelassene Fachunternehmen mit SprengG-Erlaubnis nach § 7 SprengG und befähigte Verantwortliche Person gem. §§ 19, 20 SprengG.
Sprach- und Personalanforderungen
Die Aufsichtsperson auf der Baustelle muss über Sprachkenntnisse Stufe C1 (GER) verfügen.
Jeder Nachunternehmer muss mindestens eine verantwortliche Person benennen, die der deutschen Sprache mächtig ist und an der SiGe-Einweisung teilnimmt.
Räumfirma hat die Bestellung der Verantwortlichen Person gem. § 21 Nr. 4 SprengG der zuständigen Behörde mitzuteilen und die Arbeiten nach § 14 SprengG anzuzeigen.
Eignung zur Auftragsdurchführung und Kapazitäten
Nachweis des Unternehmensumsatzes für vergleichbare Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (inkl. Anteile bei Gemeinschaftsleistungen).
Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte; auf Verlangen Angabe der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 Jahren beschäftigten Arbeitskräfte nach Lohngruppen mit Leitungspersonal.
Bei Rückgriff auf Kapazitäten anderer Unternehmen: Formblatt 235; auf Verlangen Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung, gemeinsame Haftung).
Vergaberechtliche und vertragliche Anforderungen
Verfahren: offenes Verfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt Teil A; Zuschlagskriterium: Preis.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen): weder Bieter noch Unterauftragnehmer/Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts russisch kontrolliert; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied separat.
Bietergemeinschaften treten gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter auf (Erklärung über Formblatt 234).
Fehlende Unterlagen werden gem. § 16a EU Abs. 1 VOB/A nachgefordert; für präqualifizierte Bieter ist eine Nachforderung von Referenzen ausgeschlossen.
3 vollständig abgeschlossene Referenzaufträge über Erd-/Aushub- und Verbauarbeiten, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
Leistungen im eigenen Betrieb oder durch Nachunternehmer erbracht; Nachweis über das Formblatt Referenzen mit Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Beschreibung und Auftragswert. Bei präqualifizierten Unternehmen sind zusätzliche Angaben vorzulegen, sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht ausreichen (dann Nachforderung ausgeschlossen).