Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Universität Potsdam über die Lieferung von vier automatisierten Wetterstationen samt Bodensensorik und NB‑IoT‑Anbindung für die Feldforschung. Die Stationen sollen Wetter- und Bodendaten erfassen, lokal auf SD‑Karte speichern und über das Mobilfunknetz NB‑IoT in ein herstellerseitiges Datenmanagementsystem übertragen. Angebote werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht; Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotsendpreis; bei gleichem Angebotsendpreis entscheidet das Los über den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtlieferung Wetterstationen und Zubehör
Beschafft werden vier vollständig einsatzbereite Wetterstationen samt Zubehör für den Einsatz in der Feldforschung der Universität Potsdam (Erfüllungsort: Maulbeerallee 3, 14469 Potsdam).
Pos. 1 – Wetterstationen (4 Stück):
Pos. 2 – Bodenfeuchtesensoren (8 Stück):
Pos. 3 – NB‑IoT‑Geräte (4 Stück):
Pos. 4 – Konfektionierung Klimasensoren (4 Stück):
Pos. 5 – Beratende Unterstützung beim Aufbau (4 Stück):
Pos. 6 – Integration in Datenmanagementsystem (4 Stück):
Pos. 7 – Liefer‑ und Transportkosten (1 Stück):
Technische Rahmenanforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Keine besonderen Anforderungen im Sinne von Mindestumsatz oder Bonitätsnachweis dokumentiert. Allgemein müssen die Bieter die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bewerbers, dass er die für die zu vergebende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Angabe, welche Teile des Auftrags ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Zulässigkeit von Bietergemeinschaften, Unteraufträgen und Eignungsleihe
Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB dürfen vorliegen, insbesondere:
Erklärung dazu mittels Formular 4.1.