Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (Regionalbereich Ost) für Winterdienstleistungen im Gebiet der Stadt Sandersdorf (Friedensstraße 55, 06792) – Räumen und/oder Streuen auf Straßen für die Wintersaisons 2026/27 bis 2029/30.
Der Auftragnehmer stellt ein wintertaugliches Fahrzeug mit Vorbauschneepflug und Aufsatzstreumaschine sowie einen Fahrer bereit. Die Leistung wird nach Bedarf (witterungsabhängig) per Abruf abgerufen.
Vertragslaufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2030, mit Option auf Verlängerung.
Angebotsfrist: 10.09.2026, 10:00 Uhr – Einreichung elektronisch über evergabe-online.de.
Zuschlag: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Gewichtung 80 % Räum-/Streudienst, 20 % Bereithaltung).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wertungssumme des Angebotes (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eventuellem Nachlass ohne Bedingungen). Normierung auf Punkteskala 0-10.
Preis wird linear auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten normiert: 10 Punkte = niedrigster Preis, 0 Punkte = 2-facher niedrigster Preis, dazwischen lineare Interpolation mit bis zu 3 Stellen nach dem Komma. Wichtung der Stundenverrechnungssätze: Räum- und/oder Streudienst inkl. Fahrer 80%, Bereithaltung des Fahrzeuges inkl. Fahrer 20%.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Umfang
Räumen und/oder Streuen auf Straßen im Gebiet der Stadt Sandersdorf während der Winterdienstsaisons 2026/27 bis 2029/30.
Der Auftragnehmer stellt ein wintertaugliches Fahrzeug samt Winterdiensttechnik (Vorbauschneepflug und Aufsatzstreumaschine) sowie das Fahrpersonal bereit. Die Streumittel werden vom Auftraggeber (Landesstraßenbaubehörde) bevorratet und bereitgestellt; den Transport übernimmt der Auftragnehmer.
Winterdienstroute VI (rund 93,636 km)
Zu bedienen ist die Winterdienstroute VI mit einer Gesamtstrecke von 93,636 km (inkl. Leerfahrten, Hin- und Rückweg x2).
Umfasst u. a. Abschnitte folgender Straßen:
Fahrzeug und Geräte
Bereitzustellen ist ein wintertaugliches Fahrzeug mit:
Einsatzarten
Zwei Einsatzarten sind möglich:
a) Streueinsatz – nur Salzstreumaschine montiert
b) Räum- und Streueinsatz – Schneepflug + Salzstreumaschine montiert
Personal
Pro Einsatz ist ein Fahrzeugführer zu stellen – in betriebs- und verkehrssicherem Zustand.
Anforderungen je Mitarbeiter:
Bei Bedarf ist eine Ablösung wegen Lenkzeitenregelung (EG 561/2006) vorzuhalten.
Rufbereitschaft, Abruf und Reaktionszeit
Bereithaltung, Wartung und Nebenarbeiten
Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehören u. a.:
Leistungserfassung und Abrechnung
Zuschlagskriterien (Wertung)
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis, mit folgender Gewichtung der Stundenverrechnungssätze:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundsätzliche Eignungsanforderungen
Der Auftraggeber prüft die Eignung über die Eigenerklärung zur Eignung (HVA L-StB) – alternativ über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geprüft werden die üblichen Bereiche:
Konkrete Mindestanforderungen (z. B. Mindestumsatz, Personalanzahl, Referenzen) sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht im Detail spezifiziert. Weitere Nachweise können auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert werden.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Die Eignungsleihe ist ausdrücklich zulässig – sowohl für die technische/berufliche als auch für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Bei Eignungsleihe müssen die in Anspruch genommenen Unternehmen (Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten) sowie die überlassene Eignung benannt werden.
Eingesetzte Unterauftragnehmer bzw. andere Unternehmen sind im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern aufzuführen. Auf gesondertes Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Fahrzeug- und gerätetechnische Eignung
Eignung wird auch über die Bereitstellung geeigneter Fahrzeug- und Gerätetechnik nachgewiesen:
Personelle Eignung
Pro eingesetztem Mitarbeiter sind nachzuweisen:
Ausschlusskriterium: EU-Russland-Sanktionen
Pflicht zur Abgabe einer Eigenerklärung zu den EU-Russland-Sanktionen (gemäß VO (EU) 833/2014 i.V.m. VO (EU) 2022/576, Art. 5k).
Bewerber/Bieter dürfen nicht sein:
Dies gilt entsprechend für Unterauftragnehmer/Lieferanten, sofern diese >10 % des Auftragswerts betreffen. Die Eigenerklärung ist für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Bei Nichtabgabe der Erklärung erfolgt der Ausschluss des Angebots.