Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen im Zuge von Brückenbauarbeiten den Bau einer provisorischen Tram-Zwischenendhaltestelle für die Linie M1 an der Schönhauser Allee (Westseite, Berlin-Pankow). Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau, Kabeltiefbau, Entwässerung, Erdarbeiten und Entsorgung.
Wichtige Eckdaten
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis ist das einzige Zuschlagskriterium (100%).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektkontext und Bauaufgabe
Im Zuge des Neubaus der Schönhauser Allee-Brücke über die Ring- und Fernbahn der DB AG wird auf der Westseite der Schönhauser Allee (Berlin-Pankow, 10437) eine provisorische Tram-Zwischenendhaltestelle für die Straßenbahnlinie M1 errichtet. Nach ca. 2 Jahren erfolgt in einer späteren Bauphase 2 der Rückbau und die Verlegung auf die Ostseite – diese Phase ist nicht Gegenstand der aktuellen Ausschreibung.
Die Trasse verläuft am Knotenpunkt Schönhauser Allee / Stargarder Straße / Gleimstraße. Das stadtauswärtige Gleis wird unter dem Gleimviadukt (U-Bahn) über ca. 165 m verschwenkt.
Hauptleistungen Gleis- und Straßenbau
Mengen und technische Eckwerte
Ausbau:
Einbau:
Ausführungszeitraum und Arbeitszeiten
Hauptbauphase: 01.02.2027 – 21.06.2027 (20 Wochen). Inbetriebnahme der Zwischenendhaltestelle: 18.06.2027.
Phasen:
Arbeitszeit: Mo–Sa
Schnittstellen und Koordination mit Dritten
Innerstädtische Baustelle mit beengten Verhältnissen und vielen Beteiligten:
Entsorgung und Umweltanforderungen
Dokumentations- und Berichtspflichten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde und technische Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen
Mindestens 3 Referenzen im Gleis- und Straßenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen). Mindestens 1 Referenz mit Auftragsvolumen ≥ 600.000 EUR. Einzelgewerke (nur Gleis- oder nur Deckenschlussarbeiten) werden nicht anerkannt.
Pro Referenz sind anzugeben: Leistungsart, Objektörtlichkeit, Bausumme, Leistungszeitraum, Ansprechpartner. Die BVG behält sich vor, telefonische Auskünfte bei Referenzgebern einzuholen.
Abfallrechtliche Eignung
Mindestens 3 Referenzen im Gleis- und Straßenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen)
Einzelgewerke (nur Gleis- oder nur Deckenschlussarbeiten) werden nicht anerkannt. Pro Referenz: Leistungsart, Objektörtlichkeit, Bausumme, Leistungszeitraum, Ansprechpartner angeben.
Mindestens 1 Referenz mit Auftragsvolumen ≥ 600.000 EUR (Gleis-/Straßenbau innerstädtisch)
Gehört zu den 3 oben genannten Referenzen; muss die Mindestvolumenanforderung nachweisen.