Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, vergibt Reinigungsdienstleistungen für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Olpe. Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt:
Bieter können sich auf ein Los oder beide Lose bewerben. Pflichtvoraussetzung für die Angebotsabgabe ist die Teilnahme an einem Ortstermin am 01.09.2026 (Anmeldung bis 28.08.2026 über den Vergabemarktplatz NRW). Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen, Frist: 30.09.2026, 10:00 Uhr.
Leistungsbeginn für den Zuschlag ist der 15.01.2027, die Grundlaufzeit beträgt 12 Monate mit bis zu drei Verlängerungsoptionen von je einem Jahr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotsvergleichspreis (AVP)100%
Ausschließliche Bewertung über den Angebotsvergleichspreis (AVP); niedrigster AVP erhält den Zuschlag. Skonto wird nicht gewertet, bleibt aber Vertragsinhalt.
Der niedrigste Angebotsvergleichspreis (AVP) erhält den Zuschlag. Bei Preisgleichheit erhält das Angebot mit dem höheren Wert Personalkosten gemäß Preisblatt den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsort und Einrichtung
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Olpe, Am Finkenhagen 15, 57462 Olpe. Die Einrichtung dient der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß Asylgesetz.
Leistungsbeginn: 15.01.2027; Grundlaufzeit 12 Monate bis 14.01.2028; bis zu drei Verlängerungsoptionen von je einem Jahr (max. bis 14.01.2031).
Organisation und Grundpflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt alle Leistungen in eigener Verantwortung mit eigenem Personal. Es gelten eine funktionale Leistungsverpflichtung (auch nicht abschließend beschriebene, aber bei ordnungsgemäßer Prüfung erwartbare Anforderungen sind zu erfüllen), der aktuelle Technik- und Qualitätsstandard, die Einhaltung aller behördlichen Auflagen, des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks.
Erforderlich sind:
Material, Geräte und Ausstattung
Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel (umweltschonend und in Deutschland zugelassen) sowie alle Maschinen, Geräte, Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen), Sicherheitsausrüstung, Uniform/Dienstbekleidung und Schutzkleidung (z.B. Schutzhandschuhe) selbst.
Reinigungsmittel sind vor Einsatz namentlich mit Herstellerangaben dem Auftraggeber zu benennen; DIN-Sicherheitsdatenblätter sind auf Verlangen vorzulegen. Eingesetzte Gefahrstoffe sind dem Auftraggeber vorab und bei Änderungen unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Elektrische Betriebsmittel müssen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft sein (Nachweis auf Verlangen).
Personalvorgaben
Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift (kein starker Dialekt). Persönliche Eignung: keine Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 171, 174–174c, 176–180a, 181a, 182–184g, 184i, 184j, 225, 232–233a, 234, 235, 236, 263, 264 StGB. Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen, nicht älter als 6 Monate. Masernschutzimpfung nachgewiesen (Ausnahme: vor 1971 Geborene). Psychische und physische Eignung, Flexibilität und soziale/kulturelle Kompetenz im Umgang mit wechselnden Personenkreisen.
Vor erstem Arbeitseinsatz sind vorzulegen: Personaldaten, Kurzprofil (1 DIN A4-Seite), Führungszeugnis, Ausbildungsnachweise, Eigenerklärung zu Vorstrafen/Ermittlungsverfahren, Masernimpfnachweis – jeweils 6 Wochen vor Einsatzbeginn.
Ablauf und Abstimmung
Reinigungs- und Ausführungstermine sind mit dem Auftraggeber abzustimmen (Los 2: 6 Wochen vor Leistungserbringung; generell Mitarbeiterliste und Terminbestätigung 14 Tage vor Beginn). Personalunterweisungen sind nach gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung (gilt für beide Lose)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck 2): keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, keine schweren Verfehlungen, kein Eintrag im Wettbewerbsregister, keine Verfehlungen nach KorruptionsbG NRW, keine Verstöße gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht.
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1) inkl. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung EU-Sanktionen (Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014): keine direkten oder indirekten Bezüge zu Russland; weder über Beteiligungen >50 % noch über Nachunternehmer/Lieferanten mit >10 % Auftragswert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gilt für beide Lose)
Umsatzerklärung (Vordruck 3) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Gesamtumsatz sowie spezifischer Umsatz aus Reinigungsdienstleistungen in Flüchtlingsunterbringungseinrichtungen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 4) – Mindestdeckungssummen je Schadensereignis, aufrechtzuerhalten für die Vertragslaufzeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (bei Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, ggf. auch für Nachunternehmen).
Nachunternehmen und Bietergemeinschaften (gilt für beide Lose)
Einsatz von Nachunternehmen ist möglich; Umfang und Art sind im Angebot mitzuteilen. Bei Berufung auf Kapazitäten anderer Unternehmen: gemeinsame Haftung; Referenzen können nur geltend gemacht werden, wenn das andere Unternehmen die Leistung tatsächlich auch ausführt. Für Nachunternehmer gelten dieselben Eignungsanforderungen wie für den Auftragnehmer. Nach Zuschlag sind Nachunternehmer innerhalb von 4 Kalendertagen zu benennen.
Bietergemeinschaften sind zulässig: gesamtschuldnerische Haftung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, Erklärung zu § 1 GWB (keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen). Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und die Umsatzerklärung von jedem Mitglied separat abzugeben.
Mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Reinigungsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen (z.B. Flüchtlingsunterkünfte)
Reinigung 365 Tage/Jahr, im laufenden Betrieb (während Bewohner anwesend), sowohl Wohnraum als auch Gemeinschaftsbereiche (in derselben Referenz), mehrfach tägliche Sanitärbereichsreinigung. Keine Aufträge als Nachunternehmer eines anderen Dienstleisters. Bei Bietergemeinschaft reicht es, wenn ein Mitglied die geforderte Anzahl nachweist oder die Mitglieder in Summe – eine Addition mehrerer kleinerer Referenzen ist nicht zulässig.
Keine konkreten Referenzanforderungen in den vorliegenden Unterlagen definiert; Vordruck 5 für Referenzen ist in Los 2 nicht als separates Referenzformular enthalten (dort nur Nachunternehmen-Erklärung)