Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Nürnberg (Abfallwirtschaftsbetrieb ASN) schreibt die Verwertung der organischen Abfälle aus dem Stadtgebiet für die Jahre 2027 bis 2029 aus.
Worum es geht: Ein Unternehmen übernimmt den in Nürnberg gesammelten Bioabfall (und ggf. Grüngut) an einer eigenen Annahmestelle, transportiert ihn zur Behandlung und verwertet ihn zu Kompost oder Gärprodukten. Die Behandlungsanlage muss innerhalb von 20 km vom ASN-Betriebsgelände (Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg) liegen und als anerkannter Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Erzeugnisse und Reststoffe müssen vorschriftsgemäß vermarktet bzw. entsorgt werden.
Was zu tun ist: Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Plattform "Deutsche eVergabe" eingereicht. Frist: 27.07.2026, 23:59 Uhr. Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot. Gefordert sind umfangreiche Eignungsnachweise (Fachbetrieb-Zertifikat, Referenzen, Anlagengenehmigungen, Versicherung, Erklärungen zu Zuverlässigkeit und Rechtstreue).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Aufteilung
Die Ausschreibung umfasst die Verwertung organischer Abfälle aus dem Stadtgebiet Nürnberg. Der ASN-Betriebssitz liegt in der Straße Am Pferdemarkt 27, 90439 Nürnberg (NUTS DE254).
Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt:
Beide Lose können unabhängig voneinander angeboten werden.
Vertragslaufzeit
Grundlaufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2029 (3 Jahre).
Verlängerungsoption: Bis zu zweimalige Verlängerung um je ein Jahr (max. bis 31.12.2031), sofern Einigung mindestens 3 Monate vor Ablauf erzielt wird.
Übernahmestelle – gemeinsame Regeln
Der Auftragnehmer betreibt eine eigene, ordnungs- und genehmigungskonforme Übernahmestelle innerhalb von 20 km einfacher Wegstrecke vom ASN-Betriebsgelände (Am Pferdemarkt 27).
Anforderungen an die Übernahme:
Mit Beginn des Entladevorgangs an der Übernahmestelle geht die Verantwortung für den Abfall auf den Auftragnehmer über.
Transport und Logistik – gemeinsame Regeln
Der Transport von der Übernahmestelle zur Behandlungsanlage erfolgt durch den Auftragnehmer und muss innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme abgeschlossen sein.
Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO 6 erfüllen.
Behandlung und Verwertung – gemeinsame Regeln
Die Behandlung muss durch einen Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG erfolgen, alle behördlichen Genehmigungen sind vorzuhalten. Anlagen und Verfahren müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Zulässige Behandlungsverfahren je nach Los:
Bei Vergärung wird kontinuierlicher Betrieb (kein Batchbetrieb) mit Gasgewinnung (Verstromung oder Einspeisung ins Gasnetz) und Prozesswärmenutzung (Wärmesenke) bei der Wertung positiv berücksichtigt.
Erzeugnisse (Komposte und Gärprodukte) müssen die Anforderungen der Bioabfallverordnung, ggf. der Düngemittelverordnung sowie die RAL-Gütekriterien (RAL-GZ 251 für Kompost, RAL-GZ 245 für Gärprodukte) erfüllen.
Vermarktung der Erzeugnisse und Entsorgung aller Reststoffe (Sortier-/Störstoffe, Sicker- und Presswässer) erfolgen auf Kosten und Risiko des Auftragnehmers.
Bei Betriebsstörungen darf maximal 12 Wochen lang fremdbehandelt werden; danach besteht ein Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Rechtstreue (Ausschlusskriterien)
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
Fachliche Eignung – Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis, dass die Behandlungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zertifiziert ist (oder gleichwertig). Der Nachweis muss belegen:
Technische und infrastrukturelle Eignung
Der Bieter muss nachweisen:
Optionale Nachweise (nicht zwingend): ISO 9001, ISO 14001.
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung
Erforderlich sind:
Referenzen
Liste vergleichbarer Referenzprojekte aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit:
Keine vergleichbaren Referenzen führen zum Angebotsausschluss.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Alle Eignungsnachweise sind für jedes Mitglied einzeln zu erbringen.
Bei Unterauftragnehmern mit einem Leistungsanteil ab 10 % des Auftragswerts sind zusätzliche Nachweise vorzulegen (Unternehmensangaben, Schwarzarbeits-/GWB-Erklärung, technische Eignung).
Wird auf Mittel anderer Unternehmen zurückgegriffen, ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, dass diese Mittel bei Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen.
Vergleichbare Leistungen zur Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall/Kompostierung/Vergärung) aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Leistungsumfang/Mengen, Leistungszeit, Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Telefonnummer); öffentlicher oder privater Empfänger; Rechnungswert. Ohne vergleichbare Referenz: Angebotsausschluss.