Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) suchen einen Entsorgungsfachbetrieb, der Alttextilien und Altschuhe (Abfallschlüssel 20 01 10) von den Recyclinghöfen in Berlin einsammelt, transportiert und zur Wiederverwendung vorbereitet.
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Bieter können für ein Los oder beide Lose Angebote abgeben. Die Angebote müssen ausschließlich elektronisch über das BSR-Lieferantenportal eingereicht werden.
Wichtige Fristen:
Zuschlagskriterien: 85 % Preis, 15 % Qualität.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis/Vergütung85%
Bewertung anhand der im Preisblatt (Teil C, Anlage C1) angegebenen Preise. Wertungspreis PR = PW (Wert des Abfalls in €/to für Ankauf und Vermarktung) minus PDL (Wert der Dienstleistung in €/to für Transport- und Verarbeitungskosten einschl. Nebenkosten).
- Qualität15%
Qualitative Bewertung der angebotenen Leistungen, bestehend aus zwei Unterkriterien: Fahrzeug Schadstoffklasse (10 Pkt.) und Entfernung der Verwertungs-/Sortier-/Behandlungsanlage(n) (5 Pkt.).
PR = PW – PDL (Wertungspreis = Ankauf/Vermarktung abzüglich Transport- und Verarbeitungskosten). Max. 85 Punkte für niedrigsten Wertungspreis, max. 15 Punkte für Qualität, Gesamt max. 100 Punkte. Das wirtschaftlichste Angebot pro Los erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSammlung und Transport
Der Auftragnehmer entleert die Altkleidercontainer auf den BSR-Recyclinghöfen nach festgelegten Rhythmen (2–3 Mal pro Woche je Behälter und Hof). Bei einer vorzeitigen 100%-Befüllung muss eine Sonderleerung erfolgen:
Die Fahrzeuge müssen mindestens der Euro-4-Norm entsprechen (grüze Plakette), lärmarm sein (Geräuschklasse G1) und beim Rückwärtsfahren einen Einweiser nutzen. Bei Fahrzeugausfall ist auf eigene Kosten Ersatz zu stellen. Jede Abholung muss am Empfang des Recyclinghofs angemeldet werden, und die Füllstände (100/75/50/25 %) sind zu dokumentieren. Einziehende Fehlwürfe können vor Ort entsorgt werden.
Sortierung und Verwertung
Die gesammelten Alttextilien und Altschuhe sind in zugelassene Verwertungs-, Sortier- oder Behandlungsanlagen innerhalb Deutschlands (oder vergleichbar zugelassene Anlagen im EU-Ausland) zu transportieren. Vor der maschinellen Sortierung ist eine manuelle Vorsortierung durchzuführen.
Die Verwertung folgt der fünfstufigen Abfallhierarchie:
1. Wiederverwendung (höchste Priorität)
2. Stoffliche Verwertung (Recycling)
3. Energetische Verwertung
4. Sonstige Verwertung
5. Beseitigung (nur für nicht verwertbare Materialien)
Der Auftragnehmer garantiert die Entsorgungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit, unabhängig von der Betriebsfähigkeit seiner Anlagen. Die geschätzten Jahresmengen begründen keine Mindestabnahmepflicht.
Dokumentation und Berichtswesen
Folgende Dokumentationspflichten sind zu erfüllen:
Preisgestaltung
Das Preisblatt unterscheidet zwei Komponenten:
Der Reinerlös berechnet sich als PR = PW – PDL. Preisangaben erfolgen mit maximal zwei Nachkommastellen ohne Mehrwertsteuer. Preisanpassungen sind nach definierten Regeln möglich (mindestens 2 Monate Vorlauf, max. 2 Mal pro Jahr).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Zuverlässigkeit
Der Bieter muss eine Eigenerklärung (Anlage A1) abgeben, die folgende Punkte abdeckt:
Arbeits- und Sozialstandards
Der Bieter und seine Unterauftragnehmer müssen folgende Standards einhalten:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss in der Bieterselbstauskunft (Anlage A2) folgende Angaben machen:
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass folgende Versicherungen im Auftragsfall in der geforderten Höhe vorliegen werden:
Der AG behält sich vor, den Versicherungsschutz zu prüfen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Folgende technische Eignungsnachweise sind erforderlich:
Der AG behält sich vor, die Entsorgungsanlagen vor Ort zu überprüfen.
Frauenförderung (BerlAVG/FFV)
Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (ausschließlich Auszubildende) müssen die Erklärung zur Frauenförderverordnung (Anlage A4) abgeben und konkrete Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen:
Diese Verpflichtungen sind vertraglich abzusichern und auch an Unterauftragnehmer weiterzugeben.
Russland-Embargo (Sanktionen)
Der Bieter muss mit der Anlage A5 erklären, dass weder er noch seine Unterauftragnehmer/Lieferanten (sofern auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen) einen Bezug zu Russland haben:
Diese Anforderung gilt auch fortlaufend während der gesamten Vertragslaufzeit.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bietergemeinschaften:
Unterauftragnehmer:
Einsammeln, Transport und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien/Altschuhen oder vergleichbaren Abfällen
Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung; Angabe von Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt und Auftragssumme (netto) auf Anlage A3; AG kann Bestätigungsschreiben anfordern oder telefonische Auskünfte einholen