Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Bannewitzer Abwasserbetrieb (Eigenbetrieb der Gemeinde Bannewitz) sucht ein Unternehmen, das den in der Kläranlage Eichleite anfallenden Klärschlamm über mehrere Jahre hinweg fachgerecht entsorgt.
Was ist zu tun?
Wie wird ausgewählt?
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot – der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (100 %).
Wo wird eingereicht?
Elektronisch über die Vergabeplattform evergabe.de bis spätestens 23.07.2026, 10:00 Uhr (MESZ).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Gesamtwertungspreis)100%
Niedrigster Gesamtwertungspreis (WPgesamt) über den gesamten Leistungszeitraum 01.01.2027 - 31.12.2031 (einschließlich Verlängerungsoptionen). Ermittlung im Preisblatt FB 31-P auf Basis der angebotenen mengenspezifischen Preise und einem Mengenansatz von 50% bodenbezogener und 50% thermischer Entsorgung. Ab 01.01.2029 wird der Preis für thermische Entsorgung ohne Phosphorrecycling berücksichtigt. Bei identischen Wertungspreisen entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Mengengerüst
Kernleistungen des Auftragnehmers
1. Containerstellung an der Kläranlage für die Schlammaufnahme.
2. Entwässerung des Klärschlamms (Reduzierung des Wassergehalts).
3. Abholung und Transport zu geeigneten Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen.
4. Bodenbezogene Verwertung (z. B. landwirtschaftliche Verwertung als Dünger), sofern die Grenzwerte nach AbfKlärV und DüMV eingehalten werden.
5. Thermische Verwertung (Verbrennung), wenn die bodenbezogenen Grenzwerte überschritten sind.
6. Phosphorrückgewinnung, wenn Grenzwerte überschritten sind und der Phosphorgehalt > 20 g/kg Trockenmasse liegt – andernfalls thermische Verwertung ohne P-Rückgewinnung.
7. Abholung und Entsorgung der Rechen- und Sandfangrückstände.
Anforderungen an Qualifikation und Ausführung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit – Ausschlussgründe
Der Bieter darf keine Ausschlussgründe nach dem Vergaberecht aufweisen. Dazu zählen insbesondere:
Eine Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich. Der Nachweis erfolgt über die Formulare FB 33, FB 35 und FB 36.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anforderungen an Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleihe
Zuschlagskriterium
Entsorgung von entwässertem Klärschlamm mit 18–25 % Trockensubstanz
Vergleichbare Leistung mit mindestens Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln/Makeln; selbst erbracht oder als ARGE-Partner/Nachunternehmer
Entwässerung und Entsorgung von Klärschlamm mit 1–6 % Trockensubstanz
Vergleichbare Leistung mit mindestens Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen und/oder Handeln/Makeln; selbst erbracht oder als ARGE-Partner/Nachunternehmer