Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Leerung von Abfallbehältern und die Sammlung von Abfall auf Autobahn-Rastanlagen im Bereich der Autobahnmeisterei Frankfurt-Gelnhausen für die Jahre 2026 bis 2028 aus.
Die Leistung ist in drei Lose (drei Autobahnmeistereien) aufgeteilt: Frankfurt, Langenselbold und Reiskirchen. In Frankfurt und Reiskirchen müssen Abfallbehälter bereitgestellt, regelmäßig geleert und gereinigt sowie lose Abfälle auf den Rastanlagen eingesammelt und vollständig entsorgt werden. In Langenselbold geht es ausschließlich um die Abfallsammlung auf Abruf in vorhandene Halbunterflurbehälter.
Die Auftragnehmer müssen über eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder eine behördliche Genehmigung nach § 53 KrWG verfügen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und mindestens drei vergleichbare Referenzen vorlegen.
Angebote müssen bis zum 29.07.2026 um 11:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich
Die Leistung umfasst alle Rastanlagen (PWC-, T&R- und Pendlerparkplätze) im Zuständigkeitsbereich der AS Frankfurt-Gelnhausen, die an der Bundesautobahn A5, A45, A66, A480/85 und B49 liegen. Maßgeblich sind die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen (insbesondere Anlage 1) hinterlegten Standorte und Mengen. Etwaige Änderungen der Behälteranzahl um bis zu ±10 % führen nicht zu einer Änderung des Einheitspreises.
Behälter bereitstellen, leeren und reinigen (gilt für Frankfurt und Reiskirchen)
Großmülltonnen (240 Liter) inklusive Aufstellvorrichtungen bereitstellen, in gebrauchsfähigem Zustand halten und nach Vertragsende wieder entfernen. Die Behälter regelmäßig gemäß Leerungsplan leeren, dabei auch rund um die Behälter (2 m Radius) und um Sitzgruppen (5 m Radius) liegenden Abfall aufnehmen und in die Behälter geben. Behälter mehrfach während der Vertragslaufzeit mit Wasserhochdruckreiniger reinigen, trocknen und betriebsfertig wieder aufstellen; verschmutztes Wasser fachgerecht entsorgen. Mehraufwand (z. B. zusätzliche Anfahrten) ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Abfallsammlung auf den Rastanlagen
Auf allen befestigten Flächen, Grünflächen sowie in den Randbereichen der Gehölz- und Bodendeckerflächen den gesamten herumliegenden Abfall aufsammeln. Bedarfs-Sammlungen auf Abruf bei hoher Verkehrsbelastung müssen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag durchgeführt werden. Im Bereich der Autobahnmeisterei Langenselbold erfolgt nur Sammlung des Abfalls (in vorhandene Halbunterflurbehälter), keine eigene Behälterleerung.
Entsorgung
Den gesamten gesammelten und entleerten Abfall vom Rastplatz abtransportieren und einer vollständigen, ordnungsgemäßen Verwertung zuführen. Verwertungsstelle und Entsorgungsweg müssen über Anlage 3 offengelegt werden. Es gilt der Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, nicht gefährlich). CO₂-bedingte Mehrkosten werden nach Aufwand und gegen Nachweis separat vergütet.
Ausführung und Berichtswesen
Leistungen täglich zwischen 06:00 und 18:00 Uhr erbringen. Jede Behälterleerung mit Datum, Behälterkennung und Anzahl lückenlos dokumentieren (Behälter-Ident-System). Monatliche Leerungsberichte digital (PDF und Excel/CSV), Touren- und Reinigungsberichte sowie Mengenübersichten je Kostenstelle und Abfallschlüssel unaufgefordert vorlegen. Auf Nachfrage Wiegescheine bereithalten. Rechnungen müssen Abfallschlüssel (AVV) und entsorgte Menge enthalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe)
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Keine rechtskräftigen Verurteilungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG oder § 19 Abs. 1 MiLoG mit Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätzen oder Geldbuße >2.500 €. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € netto erfolgt eine Abfrage im Wettbewerbsregister. Steuer- und Abgabenpflichten müssen ordnungsgemäß erfüllt sein, es darf kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig sein.
Berufliche Befähigung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (oder gleichwertiger Nachweis) erforderlich. Angebote können als Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern abgegeben werden; bei Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertretung erforderlich, alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines ausreichenden Jahresumsatzes (Mindestjahresumsatz sowie Mindestjahresumsatz im Auftragsbereich – konkrete Beträge werden von der Vergabestelle festgelegt). Auf Verlangen: testierte Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen mit Nachweis des Verhältnisses von Vermögen zu Verbindlichkeiten. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 800.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 800.000–1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mindestens 6 Monate in Ausführung, mit vergleichbarem technisch-organisatorischem Schwierigkeitsgrad (Abfallbehälterleerung, Abfallsammlung auf Park-/Rastanlagen oder Abfallentsorgung an zweibahnigen Straßen ≥ 4 Fahrstreifen in Deutschland). Verfügbarkeit technischer Fachkräfte; die technische Leitung muss Erfahrung in Organisation/Management von mindestens 2 gleichzeitigen Aufträgen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen nachweisen. Auf Verlangen: Beschreibung technischer Ausrüstung, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Umweltmanagementmaßnahmen und durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
Besondere fachliche Nachweise
Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ODER Anzeige nach § 53 KrWG für Sammeln, Befördern und Entsorgen von nicht gefährlichem Abfall. Der vorgesehene Entsorger muss tatsächlich in der Lage und rechtlich befugt sein, die Entsorgung vorzunehmen.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (Referenzen älter als 3 Jahre werden ebenfalls akzeptiert): Abfallbehälterleerung, Abfallsammlung auf Park- und Rastanlagen oder Abfallentsorgung an zweibahnigen Straßen mit mindestens vier Fahrstreifen in Deutschland
Referenzen müssen sich mindestens 6 Monate in Ausführung befinden (nicht zwingend abgeschlossen); technisch/organisatorisch gleich hoher oder höherer Schwierigkeitsgrad; je Referenz sind Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Liefer-/Erbringungszeitpunkt und Kontaktdaten des Auftraggebers anzugeben; Auftraggeber behält sich Kontaktaufnahme zum Referenzgeber vor