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OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband Saar

Entsorgungsverband Saar | Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und EnergieSaarbrücken, SaarlandVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 158 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Was wird hier vergeben?

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) sucht Unternehmen, die Nassklärschlamm aus 26 Kläranlagen im Saarland landwirtschaftlich verwerten – also als Dünger auf Äcker ausbringen.

Was ist ein Open-House-Verfahren?

Es ist KEIN klassischer Wettbewerb, bei dem der beste Bieter gewinnt. Stattdessen kann jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, dem Rahmenvertrag beitreten. Es gibt also keinen Zuschlag an einen einzigen Bieter.

Welche Leistungen sind zu erbringen?

Bodenuntersuchungen organisieren und durchführenBehördliche Genehmigungen einholen (z.B. über das POLARIS-System)Den Schlamm von den Kläranlagen zu den Äckern transportierenDen Schlamm auf den Flächen aufbringen und einarbeiten

Wichtige Eckdaten:

Vertragslaufzeit: 01.01.2026 – 31.12.2026 (verlängerbar bis Ende 2028)Gesamtmenge: max. 83.500 m³ pro JahrEinreichung der Zulassungsanträge: laufend bis 31.12.2026 möglichEinreichung per E-Mail an: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 158 Tage bis zur Angebotsfrist — 31. Dezember 2026
HEUTE
Termin / FristSEP2025 DEZ MÄR JUN SEP DEZ MÄR JUN SEP DEZ
Veröffentlichung30. Sep. 2025
Teilnahmefrist30. Sep. 2025 – 31. Dez. 2026
Einreichungsfrist31. Dez. 2026
Einspruchsfristca. 30. Sep. – 15. Okt. 2025
Bindefristca. 1. Okt. – 15. Okt. 2025
Vertragsbeginn1. Jan. 2026
Abfuhrtermine (Dienstzeiten)1. Jan. – 31. Dez. 2026
Vertragslaufzeitca. 1. Jan. 2026 – 31. Dez. 2028bis 2028
Ausführungsbeginn Beschlammungszeitraum1. Feb. 2026
Ausführungsende Beschlammungszeitraum30. Sep. 2026
Kündigungsfrist Verlängerung 130. Sep. 2026
Verlängerung 1ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2027
Kündigungsfrist Verlängerung 230. Sep. 2027
Verlängerung 2ca. 1. Jan. – 31. Dez. 2028bis 2028
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium

KI-Hinweis: Die Vergabeunterlagen enthalten keine Zuschlagskriterien; es wird nur auf ein Open-House-Verfahren und Unteraufträge/Eignungsleihe hingewiesen, ohne Bewertungsmethode oder Gewichtungen.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Bodenanalyse und Vorbereitung

Bodenuntersuchungen: Der Auftragnehmer organisiert und führt die für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung erforderlichen Bodenuntersuchungen eigenverantwortlich durch. Dazu gehören Probenahme, Analyse und die Überwachung der Ergebnisse. Die Ergebnisse sind in den behördlichen Meldesystemen (z.B. POLARIS für das Saarland) bereitzustellen.

Quartalsmäßige Klärschlammuntersuchungen: Diese werden vom Auftraggeber (EVS) selbst durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Genehmigungen und Behördenverfahren

Melde- und Genehmigungsverfahren: Der Auftragnehmer führt alle erforderlichen behördlichen Anzeigen und Genehmigungsverfahren eigenverantwortlich durch. Voraussetzung ist der Zugang zu den Systemen der zuständigen Genehmigungsstellen – im Saarland ist dies das System POLARIS.

Rechtliche Grundlagen: Die Leistung muss den Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.

Grenzüberschreitende Verbringung: Falls Schlamm über Landesgrenzen transportiert wird, ist das Notifizierungsverfahren gemäß Verordnung (EG) 1013/2006 durch den Auftragnehmer durchzuführen.

Transport

Abholung und Transport: Der Nassschlamm wird von den jeweiligen Kläranlagen zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen transportiert. Die Abholung erfolgt auf Basis freigegebener Lieferscheine.

Abfuhrtermine: Abholungen erfolgen montags bis freitags zwischen 07:00 und 15:00 Uhr. Die Terminabsprache muss mindestens 5 Werktage vor der Abholung erfolgen. Eine Toleranzzeit von bis zu 1 Stunde Verspätung ist zulässig.

Fahrzeuge: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Fahrzeugemissionen, Arbeits- und Lenkzeiten). Mautgebühren trägt der Auftragnehmer; bei zukünftiger Neueinführung von Maut werden diese auf Nachweis erstattet.

Aufbringung und Einarbeitung

Aufbringung: Der Schlamm wird auf den freigegebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht und gegebenenfalls in den Boden eingearbeitet. Hierfür sind geeignete landwirtschaftliche Gerätschaften vorzuhalten.

Beschlammungszeitraum: Die Ausbringung erfolgt jährlich zwischen dem 01. Februar und dem 30. September.

Nachweisführung: Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen und zu unterzeichnen. Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.

Mengen und Vergütung

Gesamtmenge: Maximal 83.500 m³ Nassschlamm pro Jahr, verteilt auf 26 Kläranlagen im Saarland (von Nohfelden über St. Wendel, Saarbrücken, Dillingen bis Lebach und Merzig).

Vergütung (vom Auftraggeber vorgegeben):

Bis 10 km Entfernung: 19,80 €/m³ (netto)10 bis 20 km: 21,85 €/m³ (netto)Über 20 km: 23,95 €/m³ (netto)

Im Preis enthalten sind: Bodenanalysen, Genehmigungsverfahren, Transport, Aufbringung, Einarbeitung, Fahrzeuge, Geräte, Personal und alle Nebenkosten.

Rechnungsstellung: Monatlich je Kläranlage, ausschließlich per E-Mail. Lieferscheine werden im Ganzen abgerechnet.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Eignung zur Berufsausübung

Handelsregistereintrag: Der Bewerber muss in das Handelsregister eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt EVS-124_LD OHV.

Befähigung und Erlaubnis: Der Bewerber muss die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung erfüllen. Falls eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten zur Leistung gehören, sind entsprechende Nachweise auf Verlangen vorzulegen.

Versicherungsnachweise

Berufs-/Betriebshaftpflicht und Umwelthaftpflicht:

Mindest-Deckungssumme: 1,0 Mio. € für Personen-, Sach- und VermögensschädenJährliche Maximierung der Ersatzleistung: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme (also mind. 2,0 Mio. € pro Jahr)Nachweis oder Abschluss bis spätestens zum Vertragsbeginn

Kfz-Haftpflichtversicherung: Für alle eingesetzten Fahrzeuge, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend. Nachweis oder Abschluss bis Vertragsbeginn.

Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein, oder alle Mitglieder müssen gleichlautende Versicherungen mit Außenhaftung für die gesamte ARGE vorweisen.

Ausschlussgründe

Bewerber dürfen keine schweren Ausschlussgründe aufweisen. Dazu zählen unter anderem:

Insolvenz oder LiquidationRechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten (z.B. Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Terrorismus, Menschenhandel, Zwangsarbeit)Schwere Verfehlungen mit IntegritätszweifelVerstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche VorschriftenWettbewerbsverzerrende VereinbarungenMangelhafte Vertragserfüllung bei früheren AufträgenTäuschung oder irreführende InformationenUnzulässige Einflussnahme auf das VergabeverfahrenNicht-Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt EVS-124_LD OHV. Auf Verlangen ist eine Selbstauskunft aus dem Wettbewerbsregister/Gewerbezentralregister vorzulegen.

Technische und personelle Leistungsfähigkeit

Geeignete Fahrzeuge und Ausrüstung: Der Bewerber muss über Fahrzeuge und Gerätschaften verfügen, die den allgemein anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Geräte für die Einarbeitung des Schlamms.

Geeignetes Personal: Es muss qualifiziertes Personal für die vertraglichen Aufgaben vorhanden sein.

Systemzugang POLARIS: Der Bewerber muss Zugang zum POLARIS-System (oder vergleichbaren Genehmigungssystemen) für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung im Saarland haben oder herstellen können.

Erreichbarkeit: Es muss eine Telefonnummer bereitgestellt werden, die während der Dienstzeit des Auftraggebers ständig besetzt ist.

Entsorgungssicherheit und Flächenverfügbarkeit

Nachweis landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein Kontingent an landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt, das für die beantragte Jahresmenge an Nassschlamm geeignet und ausreichend ist. Die Flächen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Wasser- und Naturschutzgebiete etc.) für die Beschlammung freigegeben sein.

Eigene Flächen oder Fremdflächen: Es können eigene Flächen genutzt oder über das Formblatt EVS-236 OHV Flächen Dritter eingebunden werden. Pro Fläche sind Flik-Nr., Größe in Hektar und die nächstgelegene Kläranlage anzugeben.

Mengenabdeckung: Das Flächenkontingent muss die beantragte/bekundete Jahresmenge vollständig abdecken können.

Weitere Anforderungen

Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG): Die Vorgaben dieses Gesetzes sind einzuhalten.

Eignungsleihe und Unterauftragnehmer: Es ist möglich, die Eignung durch die Einbindung anderer Unternehmen nachzuweisen (Eignungsleihe). Dafür ist das Formblatt EVS-235 OHV zu verwenden. Unterauftragnehmer müssen spätestens vor Vertragsschluss benannt werden. Die Eignungsleihe kann sich auf wirtschaftlich-finanzielle und/oder technisch-berufliche Leistungsfähigkeit erstrecken.

Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften sind zuläufigig. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die USt-ID jedes Mitglieds ist anzugeben.

Referenzprojekte

Keine expliziten Referenzprojekte gefordert

Die vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten keine Anforderungen an Referenzprojekte. Maßgeblich sind die Zulassungsvoraussetzungen (Eigenerklärungen, Versicherungsnachweise, Flächenverfügbarkeit).

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 51%4–10 · 25%11+ · 24%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 15 erledigt
Zulassungsantrag und Eigenerklärungen
Entsorgungssicherheit und Flächennachweis
Versicherungsnachweise
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (falls zutreffend)
Auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Entsorgungsverband Saar | Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Anschrift
66117 Saarbrücken
Ort
66117 Saarbrücken
Kategorie
Klärschlamm- & Fäkalienentsorgung
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
66117 Saarbrücken
Saarland

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