Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier vergeben?
Der Entsorgungsverband Saar (EVS) sucht Unternehmen, die Nassklärschlamm aus 26 Kläranlagen im Saarland landwirtschaftlich verwerten – also als Dünger auf Äcker ausbringen.
Was ist ein Open-House-Verfahren?
Es ist KEIN klassischer Wettbewerb, bei dem der beste Bieter gewinnt. Stattdessen kann jedes Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, dem Rahmenvertrag beitreten. Es gibt also keinen Zuschlag an einen einzigen Bieter.
Welche Leistungen sind zu erbringen?
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBodenanalyse und Vorbereitung
Bodenuntersuchungen: Der Auftragnehmer organisiert und führt die für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung erforderlichen Bodenuntersuchungen eigenverantwortlich durch. Dazu gehören Probenahme, Analyse und die Überwachung der Ergebnisse. Die Ergebnisse sind in den behördlichen Meldesystemen (z.B. POLARIS für das Saarland) bereitzustellen.
Quartalsmäßige Klärschlammuntersuchungen: Diese werden vom Auftraggeber (EVS) selbst durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Genehmigungen und Behördenverfahren
Melde- und Genehmigungsverfahren: Der Auftragnehmer führt alle erforderlichen behördlichen Anzeigen und Genehmigungsverfahren eigenverantwortlich durch. Voraussetzung ist der Zugang zu den Systemen der zuständigen Genehmigungsstellen – im Saarland ist dies das System POLARIS.
Rechtliche Grundlagen: Die Leistung muss den Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
Grenzüberschreitende Verbringung: Falls Schlamm über Landesgrenzen transportiert wird, ist das Notifizierungsverfahren gemäß Verordnung (EG) 1013/2006 durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Transport
Abholung und Transport: Der Nassschlamm wird von den jeweiligen Kläranlagen zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen transportiert. Die Abholung erfolgt auf Basis freigegebener Lieferscheine.
Abfuhrtermine: Abholungen erfolgen montags bis freitags zwischen 07:00 und 15:00 Uhr. Die Terminabsprache muss mindestens 5 Werktage vor der Abholung erfolgen. Eine Toleranzzeit von bis zu 1 Stunde Verspätung ist zulässig.
Fahrzeuge: Die eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Fahrzeugemissionen, Arbeits- und Lenkzeiten). Mautgebühren trägt der Auftragnehmer; bei zukünftiger Neueinführung von Maut werden diese auf Nachweis erstattet.
Aufbringung und Einarbeitung
Aufbringung: Der Schlamm wird auf den freigegebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht und gegebenenfalls in den Boden eingearbeitet. Hierfür sind geeignete landwirtschaftliche Gerätschaften vorzuhalten.
Beschlammungszeitraum: Die Ausbringung erfolgt jährlich zwischen dem 01. Februar und dem 30. September.
Nachweisführung: Für jede Lieferung ist ein Lieferschein zu erstellen und zu unterzeichnen. Die ordnungsgemäße Verwertung ist nachzuweisen.
Mengen und Vergütung
Gesamtmenge: Maximal 83.500 m³ Nassschlamm pro Jahr, verteilt auf 26 Kläranlagen im Saarland (von Nohfelden über St. Wendel, Saarbrücken, Dillingen bis Lebach und Merzig).
Vergütung (vom Auftraggeber vorgegeben):
Im Preis enthalten sind: Bodenanalysen, Genehmigungsverfahren, Transport, Aufbringung, Einarbeitung, Fahrzeuge, Geräte, Personal und alle Nebenkosten.
Rechnungsstellung: Monatlich je Kläranlage, ausschließlich per E-Mail. Lieferscheine werden im Ganzen abgerechnet.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung zur Berufsausübung
Handelsregistereintrag: Der Bewerber muss in das Handelsregister eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt EVS-124_LD OHV.
Befähigung und Erlaubnis: Der Bewerber muss die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung erfüllen. Falls eintragungs-, anzeige- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten zur Leistung gehören, sind entsprechende Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Versicherungsnachweise
Berufs-/Betriebshaftpflicht und Umwelthaftpflicht:
Kfz-Haftpflichtversicherung: Für alle eingesetzten Fahrzeuge, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend. Nachweis oder Abschluss bis Vertragsbeginn.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein, oder alle Mitglieder müssen gleichlautende Versicherungen mit Außenhaftung für die gesamte ARGE vorweisen.
Ausschlussgründe
Bewerber dürfen keine schweren Ausschlussgründe aufweisen. Dazu zählen unter anderem:
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im Formblatt EVS-124_LD OHV. Auf Verlangen ist eine Selbstauskunft aus dem Wettbewerbsregister/Gewerbezentralregister vorzulegen.
Technische und personelle Leistungsfähigkeit
Geeignete Fahrzeuge und Ausrüstung: Der Bewerber muss über Fahrzeuge und Gerätschaften verfügen, die den allgemein anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Geräte für die Einarbeitung des Schlamms.
Geeignetes Personal: Es muss qualifiziertes Personal für die vertraglichen Aufgaben vorhanden sein.
Systemzugang POLARIS: Der Bewerber muss Zugang zum POLARIS-System (oder vergleichbaren Genehmigungssystemen) für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung im Saarland haben oder herstellen können.
Erreichbarkeit: Es muss eine Telefonnummer bereitgestellt werden, die während der Dienstzeit des Auftraggebers ständig besetzt ist.
Entsorgungssicherheit und Flächenverfügbarkeit
Nachweis landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein Kontingent an landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt, das für die beantragte Jahresmenge an Nassschlamm geeignet und ausreichend ist. Die Flächen müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Wasser- und Naturschutzgebiete etc.) für die Beschlammung freigegeben sein.
Eigene Flächen oder Fremdflächen: Es können eigene Flächen genutzt oder über das Formblatt EVS-236 OHV Flächen Dritter eingebunden werden. Pro Fläche sind Flik-Nr., Größe in Hektar und die nächstgelegene Kläranlage anzugeben.
Mengenabdeckung: Das Flächenkontingent muss die beantragte/bekundete Jahresmenge vollständig abdecken können.
Weitere Anforderungen
Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG): Die Vorgaben dieses Gesetzes sind einzuhalten.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer: Es ist möglich, die Eignung durch die Einbindung anderer Unternehmen nachzuweisen (Eignungsleihe). Dafür ist das Formblatt EVS-235 OHV zu verwenden. Unterauftragnehmer müssen spätestens vor Vertragsschluss benannt werden. Die Eignungsleihe kann sich auf wirtschaftlich-finanzielle und/oder technisch-berufliche Leistungsfähigkeit erstrecken.
Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften sind zuläufigig. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die USt-ID jedes Mitglieds ist anzugeben.
Keine expliziten Referenzprojekte gefordert
Die vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten keine Anforderungen an Referenzprojekte. Maßgeblich sind die Zulassungsvoraussetzungen (Eigenerklärungen, Versicherungsnachweise, Flächenverfügbarkeit).