Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Tirschenreuth sucht ein Unternehmen, das im gesamten Landkreisgebiet Alttextilien einsammelt, transportiert und fachgerecht vermarktet bzw. verwertet. Dafür sollen 75 Sammelcontainer an 40 Standorten plus einer Wertstoffsammelstelle aufgestellt und regelmäßig geleert werden. Insgesamt wird mit einer Menge von rund 560 Tonnen Alttextilien über 15 Monate gerechnet. Der Auftrag beginnt am 1. Oktober 2026 und läuft bis Ende 2027, mit Verlängerungsoption. Angebote müssen bis zum 16. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Gesamtpreis Pos. 1-4)100%
Gesamtwertungspreis aus den Positionen 1 (Gestellung Sammelbehältnisse), 2 (Übernahme, Transport, Verwiegung, Vermarktungsvorbereitung), 3 (Vermarktungserlöse auf Basis EUWID-Mittelwert) und 4 (Entsorgung Störstoff-/Fehlwurfanteil >10%). Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots i.S. des Angebots mit den günstigsten Preisen.
Der Angebotspreis wird mit der vorgegebenen Masse/Menge (Faktor zur Wertung) multipliziert. Die Wertungspreise aller Positionen werden summiert. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (wirtschaftlichstes Angebot i.S. des Angebots mit den günstigsten Preisen) erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgebiet und Mengengerüst
Das Vertragsgebiet umfasst 26 Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth mit rund 71.967 Einwohnern und einer Fläche von ca. 1.084 km². Das Sammelsystem ist in 25 von 26 Gemeinden einzurichten. Die prognostizierte Gesamtmenge beträgt ca. 560 Mg über 15 Monate, mit einer Toleranz von ±20% (keine Preisanpassung).
Gestellung der Sammelcontainer
Bereitzustellen sind 75 Altkleidercontainer an 40 Sammelstellen plus einer Wertstoffsammelstelle. Die Containeranzahl darf um ±20% (also ±15 Stück) schwanken, ohne dass eine Preisanpassung möglich ist. Die Container sind in einheitlicher, optisch ansprechender Gestaltung aufzustellen, zu unterhalten und mit Aufklebern zu versehen. Aufstellung: 01.10.2026 bis 09.10.2026.
Übernahme und Leerung
Die Container sind regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich zu leeren. In den größeren Orten Waldsassen, Mitterteich und Tirschenreuth mindestens zweimal wöchentlich. Außerplanmäßige Leerungen müssen innerhalb eines Werktages erfolgen.
Transport, Verwiegung und Standplatzpflege
Der Transport erfolgt mit geeichter Waage (eigenes Fahrzeug, öffentliche Waage oder zertifizierter Betrieb). Jede Leerung ist mit Foto, Datum, Uhrzeit und Standort zu dokumentieren. Nach jeder Entleerung ist der Standplatz im Radius von 1,5 m um den Container zu reinigen und nicht-systemfremdes Material (Fehlwürfe) mitzunehmen.
Aufbereitung und Vermarktung/Verwertung
Die Alttextilien sind fach- und umweltgerecht gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu sortieren, zu lagern, von Störstoffen zu befreien und zu vermarkten. Wiederverwendung (Second Hand) hat Vorrang. Ein Export darf nur an Sortierbetriebe erfolgen. Störstoff- und Fehlwurfanteile über 10 Gew.-% sind auszusortieren, zu verwiegen und zu entsorgen (geschätzt 5,60 Mg Gesamtmenge).
Dokumentation und Nachweispflichten
Monatliche bzw. quartalsweise Statistiken (Excel), Wiegescheine, Verwertungsnachweise und Mengenstromnachweise sind zu führen. Die Jahresdokumentation ist bis 1. März des jeweiligen Folgejahres an den Auftraggeber zu übergeben. Rechnungen sind bis zum 15. Kalendertag nach Monatswechsel zu stellen.
Umschlagplatz und Fahrzeuge
Sofern die Verwertungseinrichtung außerhalb des Landkreises und weiter als 30 km von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ist ein Umschlagplatz im Radius von max. 30 km um die Landkreisgrenze zu betreiben. Zum Einsatz dürfen ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge mit mindestens EURO-VI-Norm kommen.
Nicht im Leistungsumfang
Straßensammlungen durch gemeinnützige Organisationen sowie Container gewerblicher Sammlungen sind ausdrücklich nicht Teil dieses Auftrags.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit zutreffend) sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für deutsche Unternehmen oder gleichwertiger Unfallversicherungsschutz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen. Betriebshaftpflichtversicherung: mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden plus 500.000 EUR für Vermögensschäden – ODER pauschal 1.500.000 EUR für alle drei Schadensarten. In beiden Fällen ist die 2-fache Maximierung pro Jahr sowie zusätzlich 150.000 EUR für Bearbeitungsschäden erforderlich. Umwelthaftpflichtversicherung: mindestens 3.000.000 EUR pauschal. Zusätzlich durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die Abfallarten ASN 200110 und 200111 (Bekleidung und Textilien) – Tätigkeitsfelder: Sammlung, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Handeln und Makeln. Gleichwertige ausländische Zertifizierungen werden anerkannt.
Technische Leistungsfähigkeit und Fachkräfte
Benennung technischer Fachkräfte inklusive Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Verfügbarkeit eigener oder noch zu beschaffender Fahrzeuge, die mindestens der EURO-VI-Norm entsprechen. Erklärung, welche Teile der Leistung ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden (Formblatt L 235).
Referenzen
Mindestens 2 Referenzen für Sammlung/Übernahme/Transport von Alttextilien und mindestens 2 Referenzen für Vermarktung/Verwertung von Alttextilien. Jede Referenz: in den letzten 3 Jahren erbracht, Vertragslaufzeit mindestens 1 Jahr, Volumen ca. 450 Mg/Jahr. Bei enger Wahl: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Optional je eine 3. Referenz pro Bereich.
Einhaltung gesetzlicher und sozialer Anforderungen
Zahlung der in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft. Einhaltung gesetzlicher und technischer Richtlinien sowie Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen. Keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Kein Interessenkonflikt gemäß § 6 VgV.
Russland-Sanktionen
Keine Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit russischer Staatsangehörigkeit, Niederlassung in Russland oder einer Beteiligung von mehr als 50% durch solche Personen/Unternehmen gemäß EU-Verordnung 2022/576. Es darf nicht im Auftrag solcher Personen/Unternehmen gehandelt werden.
Sammlung, Übernahme und Transport von Alttextilien
Mit Ansprechpartner, Auftraggeber (Ort, Telefon), Auftragszeitraum; ggf. Auftragssumme bei enger Wahl
Vermarktung/Verwertung von Alttextilien
Mit Ansprechpartner, Auftraggeber (Ort, Telefon), Auftragszeitraum; ggf. Auftragssumme bei enger Wahl