Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) der Landeshauptstadt Saarbrücken schreibt die Übernahme und Entsorgung von Sonderabfällen (Sondermüll) aus Privathaushalten aus den Kommunen Saarbrücken, Völklingen, Lebach und Eppelborn aus.
Der Auftragnehmer stellt Behälter im Tauschsystem, holt die gefüllten Behälter regelmäßig (ca. 13-mal pro Jahr) an der Übergabestelle in Saarbrücken ab, transportiert sie fachgerecht (ADR-konform) und entsorgt bzw. verwertet die Abfälle ordnungsgemäß. Insgesamt geht es um ca. 40 Tonnen Sonderabfall pro Jahr, verteilt auf 10 verschiedene Abfallfraktionen (z. B. Altfarben, Lösemittel, Altöle, Spraydosen, Säuren, Laugen, Pestizide, Fotochemikalien, Laborchemikalien, Leuchtstoffröhren).
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Jahrespreis (Entsorgungs-, Logistik- und Mietkosten)100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Jahrespreis aus der Summe aus Entsorgungs-, Logistik- und Mietkosten. Es werden 13 Abholungen pro Jahr und 12 Monate Mietdauer zugrunde gelegt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenErfasste Kommunen und Sammelsysteme
Die Leistung umfasst Privathaushalte aus vier Kommunen:
Abfallfraktionen (10 AVV-Codes)
Folgende 10 Sonderabfallfraktionen sind zu übernehmen:
1. Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze (AVV 20 01 27*)
2. Lösemittel (AVV 20 01 13*)
3. Altöle – Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle (AVV 13 02 08*)
4. Spraydosen, PU-Schaumdosen (verunreinigt) (AVV 15 01 10*)
5. Pestizide, fest und flüssig (AVV 20 01 19*)
6. Säuren (AVV 20 01 14*)
7. Laugen (AVV 20 01 15*)
8. Fotochemikalien (AVV 20 01 17*)
9. Laborchemikalien (AVV 16 05 06*)
10. Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Abfälle (AVV 20 01 21*)
Aufgaben des Auftragnehmers
1. Behältergestellung im Tauschsystem (Mindestgrundausstattung):
2. Verladung der Behälter mit Gabelstapler auf das Abholfahrzeug
3. Transport zur Verwertungsanlage – ADR-konform, Fahrer mit gültiger ADR-Fahrerschulung, Mitarbeiter nach ADR Kap. 1.3 unterwiesen
4. Ordnungsgemäße Entsorgung/Verwertung mit elektronischem Nachweisverfahren (eANV); Registrierung als Beförderer und Entsorger im eANV
5. Sonderabholungen außerhalb des Regelrhythmus ermöglichen (ca. 5 pro Jahr geschätzt)
Logistik und Mengen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung:
Elektronisches Nachweisverfahren (eANV):
ADR-Konformität:
Behälter und Technik:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung:
Unternehmensstruktur:
Referenzen:
Zuverlässigkeit und rechtliche Anforderungen
Zuverlässigkeit:
Steuerliche und soziale Anforderungen:
Nachunternehmer:
Mindestens 1 Referenz über vergleichbare Leistungen (Übernahme und Entsorgung von Sonderabfällen) aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 – Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber, inkl. Ansprechpartner zur Überprüfbarkeit
Vergleichbare Leistungen = Übernahme und Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten; Nachweis durch Art der Leistung, Auftragswert/Umfang, Zeitraum, Auftraggeberart und Ansprechpartner