Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB) sucht einen Dienstleister, der gefährliche Abfälle aus Haushalten (z. B. Farben, Lösungsmittel, Batterien, Öle, Pestizide, Leuchtstoffröhren) im gesamten Landkreis einsammelt, transportiert und ordnungsgemäß entsorgt.
Was ist zu tun?
Was müssen Sie mitbringen?
Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Bewertet werden die gemäß Anhang 1 zum Angebotsformular ermittelbaren Entgelte/Vergütungen pro Jahr auf Grundlage der angebotenen Entgelte/Vergütungen pro Mengeneinheit, der Auswertungsmengen und der dargestellten Gewichtungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜberblick und Erbringungsort
Gegenstand ist die Sammlung, der Transport und die Entsorgung von Problemstoffen (gefährlichen Abfällen aus Haushalten) im Landkreis Karlsruhe. Erbringungsort ist der gesamte Landkreis Karlsruhe (PLZ-Gebiet 76133). Es handelt sich um einen einheitlichen Dienstleistungsauftrag ohne Aufteilung in Lose.
Einsammlung – mobile Schadstoffsammlung
Dreimal jährlich findet an 32 Standorten im Landkreis eine mobile Sammlung statt. Jede Sammelrunde umfasst 12 Arbeitstage (10 Werktage + 2 Samstage). Pro Tour werden ca. 4.000–4.500 Anlieferer erwartet.
Zusätzlich finden an 3 zentralen Standorten (Bruchsal, Bretten, Ettlingen) jeden Samstag in 8 Monaten (ohne Dezember) weitere Sammlungen statt.
Die Termine ab dem 2. Vertragsjahr sind bis zum 1. August des laufenden Jahres mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Einsammlung – Abholung von Bauhöfen
Auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers sind Problemstoffe von kommunalen Bauhöfen und Kreiseinrichtungen abzuholen – voraussichtlich ca. 3–5 Sonderabholungen pro Jahr. Die Abholung hat innerhalb von 10 Werktagen nach Anmeldung zu erfolgen. Bei einer nicht fristgerechten Abholung ist die Leistung spätestens 2 Werktage später nachzuholen.
Transport und Zwischenlagerung
Die eingesammelten Problemstoffe sind in geeigneten Behältnissen (Fässer, Container, Deckelcontainer) zu verpacken, zu kennzeichnen und zum Zwischenlager bzw. zur Erstbehandlungsanlage zu transportieren. Für die Zwischenlagerung ist eine gültige Genehmigung erforderlich. Die Fahrzeuge benötigen eine amtlich geeichte Wiegeeinrichtung an Bord.
Entsorgung
Im Zwischenlager bzw. in der Erstbehandlungsanlage erfolgt die Annahme, Verwiegung, Dokumentation, Sortierung, Vorbehandlung und ordnungsgemäße Beseitigung oder Verwertung der Problemstoffe in der EU. Bestimmte Abfallfraktionen sind unentgeltlich an vorgesehene Rücknahmesysteme abzugeben:
Die Gesamtmenge wird auf ca. 174 Tonnen pro Jahr prognostiziert (u. a. Farben/Lacke ~80 t, Lösemittel ~15 t, Altöl ~14 t, Bleibatterien ~14 t, Pestizide ~12 t).
Stoffspektrum (gefährliche Abfälle)
Zu den einzusammelnden Problemstoffen gehören insbesondere:
Fahrzeuge und Technik
Eingesetzt werden Sammelfahrzeuge (Stammfahrzeuge) mit Euro-6-Norm (Euro VI mit Oxidationskatalysator, Dieselrußpartikelfilter, SCR-Anlage). Alle LKW benötigen ein vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassenes Abbiegeassistenzsystem. An Bord ist eine amtlich geeichte Wiegeeinrichtung mitzuführen. Reservekapazitäten für Fahrzeugausfälle sind vorzuhalten; bei Ausfall ist unverzüglich Ersatz zu stellen.
Personal
Pro Fahrzeugbesatzung ist ein deutschsprachiger, ortskundiger Ansprechpartner zu stellen. Mindestens ein Mitarbeiter je Mobil muss Chemielaborant sein oder eine vergleichbare Ausbildung haben. Das Personal ist gemäß TRGS 520 und TRGS 519 zu schulen. Beim Auftragnehmer ist ein fester Ansprechpartner (Geschäftsführer/Betriebsleiter) zu benennen.
Dokumentation und Nachweisführung
Der Auftragnehmer hat:
Die Nachweise erfolgen über das elektronische Abfallnachweisverfahren. Mengenstromnachweise für die Verwertungswege sind zu führen.
Rechtliche und fachliche Vorgaben
Alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung – Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Dazu zählen u. a.:
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (gemäß Anhang XI der EU-Richtlinie 2014/24/EU) oder entsprechende Bescheinigungen über die Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungen (Mindestdeckungssummen):
Die Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen, jährlich bis spätestens 31. März zu erneuern.
Umsatzangaben: Angaben zum Gesamtunternehmensumsatz sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (aufgeteilt nach Eigenleistungen und Fremdleistungen) für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen: Mindestens eine Referenz über die Einsammlung und Entsorgung von Problemstoffen mit einer Leistungsmenge von mindestens 130 Megagramm (130 Tonnen) pro Jahr, erbracht innerhalb der letzten 36 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist. Es können auch mehrere Referenzen kombiniert werden, die in Summe die geforderte Menge erreichen. Die Teilleistungen Einsammlung und Entsorgung können aus einer oder mehreren Referenzen bestehen.
Zertifizierung: Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die Tätigkeiten „Sammeln", „Befördern", „Lagern", „Behandeln", „Verwerten" oder „Beseitigen" der relevanten Abfallarten. Die Zertifizierung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Fachliche und personelle Anforderungen
Tariftreue und Mindestlohn
Verpflichtung zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG). Auf Verlangen ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Auch Nachunternehmer müssen diese Verpflichtungen einhalten.
Sicherheiten und Bürgschaft
Nachunternehmer
Hinweis: Laut Bekanntmachung sind Unteraufträge (Nachunternehmer) nicht erlaubt. Sofern dennoch Unteraufträge eingesetzt werden sollen, müssen diese ebenfalls sämtliche geforderten Eignungskriterien erfüllen und mindestens 14 Tage vor Leistungsbeginn benannt werden.
Einsammlung und Entsorgung von Problemstoffen (gefährliche Abfälle)
Auf Verlangen nachzureichende Angaben: Name des Auftraggebers, Name des Auftragnehmers, vertragliche Bindung, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt, Leistungsgebiet, Auftragswert. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis nur einmal zu erbringen.