Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Es werden Warnwetterschutzanzüge (Jacken und Hosen) für die Bundespolizei beschafft – und zwar in zwei Ausführungen:
Umfang:
Verfahren: Offenes Verfahren (europaweite Ausschreibung), Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot, abgerufen über das Kaufhaus des Bundes (KDBund).
Wichtige Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Basispunkte500%
Erfüllung der Mindestanforderungen an die Leistung
- Zusatzpunkte30%
Zusatzpunkte für spezifische Materialanforderungen (z.B. Strickmaterial, Isolationsfutter)
- Nachhaltigkeitspunkte100%
Punkte aus dem Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit Herstellung Endprodukt (Konfektion)
Z = L / P * 10.000, wobei L = BP + ZP + NP (Leistungskennzahl), P = Gesamtpreis (Preiskennzahl)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und Mengen
Beschafft werden Warnwetterschutzanzüge in zwei Varianten, die zusammen als ein Los vergeben werden:
Standardausführung Bundespolizei (gelb/blau, Damen/Herren):
See-Ausführung Bundespolizei See (maritim):
Pro Bestellung gelten Mindestbestellmengen: 1.000 Jacken Standard und/oder 500 Hosen Standard und/oder 200 Jacken See und/oder 130 Hosen See. Maximal 3 Teillieferungen pro Bestellung.
Technische Anforderungen (Schutzfunktion und Sichtbarkeit)
Ausstattung Jacke (beide Varianten)
Ausstattung Hose (beide Varianten)
Materialien und Komponenten
Lieferung, Qualität und Bestellabwicklung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zur Eignungsprüfung
In diesem Verfahren muss die Eignung nicht nachgewiesen werden. Es findet keine gesonderte Eignungsprüfung statt. Stattdessen müssen mit dem Angebot Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen abgegeben werden.
Ausschlussgründe (zwingend zu erklären)
Pflicht: Angebotsmuster und deren Verifizierung
Ausschluss bei bestimmten Verstößen
Soziale Nachhaltigkeit (für die Herstellung des Endprodukts)
Der Auftragnehmer und alle beteiligten Konfektionäre/Produktionsstätten müssen die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten:
Die Normen gelten auch in Ländern, die sie nicht ratifiziert haben. Nachzuweisen ist dies durch anerkannte Gütezeichen (z. B. Bluesign, BSCI Amfori, EU-Ecolabel, Fairtrade, FWF, GOTS, GRS, Grüner Knopf 2.0, OEKO-TEX® Made in Green, SA8000) oder gleichwertige Belege.