Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Mecklenburg-Vorpommern (vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern) sucht Fachbüros für die flächendeckende Revierkartierung von Brutvogelarten in 9 EU-Vogelschutzgebieten (sogenannte SPA-Gebiete) im Landesteil Vorpommern.
Was ist zu tun?
In jedem Los werden die Brutvögel nach der bundesweit anerkannten Methode von Südbeck et al. (2005) kartiert. Die Daten werden digitalisiert, in die Datenbank MultiBaseCS übertragen und in Form von Karten, Tabellen und eines Berichts aufbereitet. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die spätere Managementplanung der Schutzgebiete.
Wie ist die Ausschreibung aufgebaut?
Die Leistung ist in 9 Lose aufgeteilt – jedes Los entspricht einem Schutzgebiet oder Teilgebiet. Bieter können ein Los oder mehrere Lose gemeinsam anbieten.
Was muss mit dem Angebot eingereicht werden?
Neben dem Preis müssen die fachliche Qualifikation des Projektleiters (mindestens Fachhochschulabschluss in Biologie, Landschaftsökologie o.ä.) und Referenzen aller eingesetzten Kartierer nachgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wichtige Frist: Angebote müssen bis zum 3. August 2026, 10:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- 1.1 Berufliche Qualifikation ProjektleiterIn0%
Mindestqualifikation (Ausschlusskriterium): Mindestens Fachhochschule im Bereich Biologie, Landschaftsökologie oder verwandte Studienrichtung, oder langjährige Erfahrung in diesen Fachbereichen. Keine Punktevergabe. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
- 1.2 Referenzen ProjektleiterIn40%
Bewertung vergleichbarer, abgeschlossener Referenzen des/r ProjektleiterIn in den letzten 3 Jahren: 3 Pkt. = mind. 3 Referenzen, 2 Pkt. = mind. 2, 1 Pkt. = mind. 1, 0 Pkt. = keine. Keine Mindestpunktzahl. Gewichtung 40.
- 1.3 Referenzen KartiererInnen60%
Bewertung vergleichbarer Referenzen aller KartiererInnen in den letzten 3 Jahren: 3 Pkt. = alle mind. 4 Ref., 2 Pkt. = mind. 80% mind. 3 Ref., 1 Pkt. = mind. 80% mind. 2 Ref., 0 Pkt. = nicht erreicht. Mindestpunktzahl ungewichtet: 1 Punkt (sonst Ausschluss). Gewichtung 60.
K = Q/P (einfache Richtwertmethode). Q = gewichtete Summe der Leistungspunkte 1.2 (×40) + 1.3 (×60). Höchste Wertungskennzahl erhält den Zuschlag; bei Gleichheit niedrigster Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMethode und Umfang der Kartierung
Was wird kartiert?
Wie wird kartiert?
Anzahl Begehungen je Route:
Besondere Geländebedingungen:
Datenverarbeitung und Liefergegenstände
Datenbank und Eingabe:
Erzeugte digitale Produkte (je Los):
GPS-Genauigkeit und Digitalisierung:
Abstimmung, Genehmigungen und Formalien
Vor der Kartierung:
Während der Kartierung:
Übergabe und Fristen:
Öffentlichkeitsarbeit:
Verbindliche Qualitätsstandards
Wissenschaft und Technik:
Rechnungsstellung:
Personal:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Ausschlussgründe
Vom Bieter, jedem Bietergemeinschaftsmitglied und jedem Nachunternehmer ist zu erklären:
Eintragung im Berufsregister:
Russland-Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatznachweis:
Vorläufiger Eignungsnachweis:
Hinweis zur Mehrfachbewerbung:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Verfügbare Arbeitskräfte:
Technische Ausstattung (vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft):
Technische Ausstattung (von Nachunternehmern):
Projektleitung – Mindestqualifikation (Ausschlusskriterium):
Referenzen Projektleitung (bewertet, keine Mindestpunktzahl):
Referenzen Kartierer/innen (Mindestpunktzahl 1 Punkt – sonst Ausschluss):
Ausnahmen für ältere Projekte:
Leitung vergleichbarer Projekte durch den/die vorgesehene/n Projektleiter/in
Fachhochschulabschluss in Biologie, Landschaftsökologie oder verwandter Studienrichtung (oder langjährige Berufserfahrung). Rein umwelttechnische oder umweltökonomische Abschlüsse gelten NICHT. Rahmenverträge mit im Wesentlichen abgeschlossenem Leistungszeitraum sind zulässig.
Avifaunistische Kartierungen mit breitem Artenspektrum in einem bestimmten Gebiet je Kartierer/in (z.B. Verbreitungskartierungen, halbquantitative Erhebungen, Siedlungsdichtekartierungen)
NICHT vergleichbar: Kartierung nur einer einzelnen Vogelart (z.B. Rotmilan-Erfassung). Ehrenamtliche Kartierarbeiten sind bewertungsrelevant. Abgeschlossene Praktika zählen, wenn Praktikumsnachweis mit Inhaltsbenennung und Firmenunterschrift vorgelegt wird.