Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Pforzheim (Eigenbetrieb Stadtentwässerung) sucht einen Dienstleister für das Leerund und den Abtransport von Inhalten aus geschlossenen Gruben, Kleinkläranlagen und Pflanzenkläranlagen im Stadtgebiet Pforzheim (ca. 359 Grundstücke, ca. 441 Gruben). Die Grubeninhalte sind ausschließlich zur Kläranlage Pforzheim zu transportieren.
Wichtige Eckdaten:
Hinweis zur Einreichung: Das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform vergabe24.de eingereicht werden. Die Bindefrist endet am 22.09.2026. Erforderlich ist u. a. ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent; bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhalten sie den Zuschlag.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Entleerung und Abtransport
Was zu tun ist:
Mengenrahmen (über die 2-jährige Vertragslaufzeit):
Einteilung der Gruben:
Intervalle und Pflichtentleerungen
Vorgeschriebene Entleerungsintervalle:
Sichtkontrollen (zusätzlich):
Anmeldung, Verfügbarkeit und Notfälle
Reguläre Entleerungen:
Notfall- und Sonderentleerungen:
Dauerauftragsverwaltung:
Anlieferung an der Kläranlage nur zu den Öffnungszeiten:
Anforderungen an Fahrzeuge und Ausrüstung
Fahrzeuge:
Zugang Kläranlage:
Dokumentation und Erfassungsbelege
Erfassungsbelege (vom Auftraggeber gestellt, 3 Durchschläge):
Pflichtangaben je Erfassungsbeleg:
Abrechnung
Abrechnungsmodus:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung: Entsorgungsfachbetrieb
Zwingende Anforderung:
Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (D) EigE)
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Eigenerklärung zu bestätigen:
§ 123 Abs. 1 GWB – Strafrechtliche Ausschlussgründe:
§ 123 Abs. 2 GWB – Steuer- und Sozialabgaben:
§ 124 GWB – Weitere Ausschlussgründe:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mindestlohn / LTMG Baden-Württemberg
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Nachunternehmer:
Bietergemeinschaften: