Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland schreibt nicht-exklusive Rahmenverträge für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren aus.
Was bedeutet das konkret?
Wichtige Frist:
Zentrale Anforderung:
Verfahrens-ID: OH-NL RHL-2023-02
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Verfahrensrahmen
Leistungsgegenstand: Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (Ausgabe November 1999, Abschnitt 5.3) an Ingenieurbauwerken im Zuständigkeitsbereich der NL Rheinland (Außenstellen Krefeld, Köln, Euskirchen, Essen).
Verfahrensart: Open-House-Verfahren mit nicht-exklusivem Rahmenvertrag. Es werden mehrere Auftragnehmer parallel zugelassen.
Bauwerke: Brücken, Lärmschutzwände, sonstige Ingenieurbauwerke (Leistungsbereich 01).
Erfüllungsort: Krefeld (47798), DEA14.
Prüfungsphasen (gilt für Einfache Prüfung sowie Haupt- und Sonderprüfungen)
Phase 1 – Vorbereitung:
Phase 2 – Durchführung:
Phase 3 – Auswertung und Dokumentation:
Fristen:
Personal und Ausstattung
Personal:
Mindestausrüstung (vom AN zu stellen):
Zugangstechnik und Verkehrssicherung:
Besonderheiten und Zusatzleistungen
Einfache Prüfung: Zerstörungsfreie, intensive Sichtprüfung, Leitern o.ä. einzusetzen; nur in begründeten Fällen Besichtigungstechnik.
Brücken im Bahnbereich:
Arbeitszeiten und Zuschläge (für Einfache Prüfung):
Sicherheitsvorschriften:
Annahme von Einzelaufträgen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzungen (Eignungsnachweis zur Vertragsteilnahme)
Für die Zulassung zum Open-House-Verfahren und zum Abschluss des Rahmenvertrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und mit dem Zulassungsformular nachgewiesen werden:
1. Keine Ausschlussgründe
2. Gewerberechtliche Voraussetzungen
3. Russland-Sanktionen
4. Wettbewerbsregister
5. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
6. Fachliche Eignung (Leistungsbereich 01)
7. Kurzvorstellung des Unternehmens
Fortbestehen der Nachweise
Alle Zulassungen, Anerkennungen und Zertifizierungen (insbesondere das VFIB-Zertifikat) müssen zum Zeitpunkt der Einzelauftragserteilung und bis zum Abschluss des Einzelauftrags gültig sein. Änderungen (z.B. Wechsel des verantwortlichen Bauwerksprüfers) sind dem AG unverzüglich unter Vorlage neuer Nachweise mitzuteilen.
Verpflichtungserklärung
Auf Verlangen des AG ist vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben – auch für fachlich betraute Beschäftigte.
Keine konkreten Referenzprojekte zwingend gefordert; Kenntnisse des Bauwerksprüfingenieurs können ggf. durch Referenzen nachgewiesen werden
Optionale tabellarische Referenzliste als Anlage zur Kurzvorstellung; maßgeblich ist das VFIB-Zertifikat als Qualifikationsnachweis