Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland (Sitz Krefeld), schreibt nicht-exklusive Rahmenverträge für Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren aus.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem sich jeder qualifizierte Prüfingenieur bis zum 30.06.2028 jederzeit bewerben kann – ohne wettbewerblichen Vergleich. Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zugelassen und kann Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag erhalten.
Die Leistungen sind in 7 Leistungsbereiche (Lose) aufgeteilt: Standsicherheitsprüfung Massivbau, Metallbau, Holzbau, Schweißfachingenieur (SFI/IWE), Betonschäden/Betoninstandsetzung, EBA-Zulassung sowie Brandschutzprüfung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag und Verfahrensprinzip
Gegenstand ist ein nicht-exklusiver Rahmenvertrag über Prüfingenieurleistungen im Verantwortungsbereich der Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes. Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren konzipiert: Mehrere Auftragnehmer werden parallel zugelassen, Einzelaufträge werden auf Grundlage des Rahmenvertrags erteilt.
Der Rahmenvertrag tritt mit Zulassung in Kraft und endet am 30.06.2028. Die Leistungserbringung erfolgt nur für die Außenstellen der NL Rheinland, für die der Auftragnehmer zugelassen wurde.
Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils aktuellen RVP in Verbindung mit den Vorgaben des HVA F-StB.
Beispiel Leistungsbereich 06: Die statische Prüfung von Werkstattzeichnungen (Punkt 1.5 der Leistungsbeschreibung) wird mit dem Wichtungsfaktor 0,2 gemäß HVA F-StB Formblatt Nr. 10582 bewertet – abweichend von RVP 2019.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzungen (allgemein)
Die Zulassung als Prüfingenieur erfolgt nur bei Nachweis der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für den beantragten Leistungsbereich. Die Antragsteller müssen die im Zulassungsformular (Version 2) vorgesehenen Erklärungen abgeben, insbesondere zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB.
Hinweis: Detaillierte fachliche Mindestanforderungen je Leistungsbereich sind in den Vergabeunterlagen (Anschreiben, Abschnitt VI.3) geregelt, die im vorliegenden Ausschnitt nicht im Detail enthalten sind.
Mindestens zwei Straßenbrücken nach ZTV-ING als Referenzprojekte (für Leistungsbereich 06 – EBA-Zulassung)
Alleinige Referenzen im Eisenbahnbrückenbau (auch nicht als PSV EBA) sind NICHT ausreichend. Gesucht werden Spezialisten für Straßenbrücken, die ergänzend auch Belange der Bahn mitprüfen können.