Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West (Montabaur) schreibt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren aus.
Was bedeutet Open-House? Interessenten können sich während der gesamten Verfahrenslaufzeit bewerben und werden zugelassen, sobald sie die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen haben. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Auftragnehmer – mehrere Ingenieurbüros können parallel zugelassen werden.
Was wird geprüft? Brücken und Ingenieurbauwerke (Stahl, Spannbeton, Stahlbeton) im Autobahnnetz der Niederlassung West.
Drei Leistungsbereiche:
Die genaue Leistungsbeschreibung je Bereich findet sich in den Anlagen 1–3 zum Rahmenvertrag.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerfahrensrahmen
Leistungsbeschreibungen
Die konkrete Beschreibung der jeweiligen Prüfungsleistung ergibt sich aus den Anlagen 1–3 zum Rahmenvertrag:
Der Rahmenvertrag umfasst jeweils nur die Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.
Bauwerksarten
Geprüft werden Brücken und Ingenieurbauwerke in den Bauarten Stahl, Spannbeton und Stahlbeton im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West der Autobahn GmbH.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Abschluss des Rahmenvertrags ist der formgerechte Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemeinsam mit dem Zulassungsantrag. Die konkreten Anforderungen sind den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bietergemeinschaften (ARGE)
Bietergemeinschaften sind gemäß § 18 der allgemeinen Vertragsbedingungen (HVA F-StB) zulässig. Bei Beteiligung muss das Formular 'Erklärung Arbeitsgemeinschaft' zusammen mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. Die ARGE ist bereits im Rahmenvertrag als Vertragspartner einzutragen.