Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRegion Hannover schreibt den Neubau einer Straßenbrücke (BW 336/1) aus, die die Kreisstraße K 336 über die Bahnstrecke DB 1740 in Poggenhagen (Neustadt a. Rbge.) führt. Zwei bestehende höhengleiche Bahnübergänge (an B 442 und K 336) werden aufgehoben und durch das Brückenbauwerk ersetzt.
Das Brückenbauwerk:
Wesentliche Bauleistungen:
Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (national). Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Zuschlagskriterium Preis – wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt (nachgerechnete Angebotssumme unter Berücksichtigung günstigerer Grund-/Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie Nachlass ohne Bedingungen). Werkstätten für Behinderte erhalten 15 % Bonus.
- Beschleunigungsregelung
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben; Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan. Bauende darf nicht nach dem in den BVB genannten Bauende (31.10.2028) liegen. Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Technische Bearbeitung
Erdarbeiten, Baugrube und Rückbau
Stahlbetonarbeiten
Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten
Brückenabdichtung
Ausstattung und Entwässerung
Ausstattung:
Entwässerung:
Straßen- und Wegebau
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage – Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Befähigung und berufliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vergleichbare Bauleistungen (Brückenneubau)
Vergleichbare Bauleistung mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum; bei Teilnahmewettbewerb mit Teilnahmeantrag, sonst auf gesondertes Verlangen