Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurz erklärt: Das Beschaffungsamt des BMI baut einen Pool von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern auf, die Organisationen bei der EMAS-Validierung (Umweltmanagement) begleiten dürfen. Interessierte können sich bis zum 12.06.2026, 11:30 Uhr bewerben. Wer die Eignungsanforderungen erfüllt, wird in den Bieterpool aufgenommen. Aus diesem Pool vergibt das BeschA über die nächsten Jahre hinweg Einzelaufträge – immer an den Bieter, der für den konkreten Auftrag am besten passt und den niedrigsten Preis bietet.
Was ist zu tun?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Beschafft werden Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009).
Konkret bedeutet das: Zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen prüfen und bestätigen, ob Behörden und Einrichtungen die EMAS-Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Begutachtung des Umweltmanagementsystems vor Ort, die Validierung der Umwelterklärung und die regelmäßige Überwachung.
Zielgruppe: Organisationen des öffentlichen Sektors mit dem NACE-Code 84.1 (Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung).
Struktur des Verfahrens: Zwei Phasen
Das dynamische Beschaffungssystem läuft in zwei Phasen:
Phase 1 – Aufbau des Bieterpools (2 Jahre):
Phase 2 – Einzelvergaben (über insgesamt 36 Monate ab Vertragsbeginn):
Nutzer des Systems (Auftraggeber der Einzelaufträge)
Das DBS wird nicht nur von einer Stelle genutzt. Verschiedene Bundesbehörden und -einrichtungen können Einzelaufträge aus dem Pool vergeben, darunter u. a.:
Logistik & Sprache
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung zur Berufsausübung (Pflicht)
Bewerber müssen als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den NACE-Code 84.1 zugelassen sein.
Die Zulassung erfolgt nach Kapitel V der EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009), z. B. auf Grundlage von § 9 oder § 10 des Umweltauditgesetzes.
Zum Nachweis gehören Angaben zu Namen und beruflichen Qualifikationen des eingesetzten Personals.
Ausschlussgründe (Pflicht)
Ein Bewerber darf nicht in den Pool aufgenommen werden, wenn einer der folgenden Ausschlussgründe vorliegt:
Die Vergabestelle kann entsprechende Nachweise verlangen und Erklärungen nachfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In der Bekanntmachung sind keine konkreten Anforderungen an Umsatz, Bonität oder Versicherungen genannt. Etwaige Anforderungen sind den Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de zu entnehmen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
In der Bekanntmachung sind keine konkreten Referenzprojekte oder Mindestauftragswerte gefordert. Geprüft werden insbesondere die fachliche Qualifikation des Personals.
Detaillierte Anforderungen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Eignung für Einzelaufträge (Phase 2)
Für jeden konkreten Einzelauftrag wird zusätzlich geprüft:
Zuschlagskriterium
Bei Einzelvergaben ist das ausschließliche Zuschlagskriterium der Preis (100 %). Der wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag.