Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Stadt Göttingen saniert das denkmalgeschützte Otfried-Müller-Haus (Junges Theater) und schreibt die Lieferung und Montage der heizungstechnischen Anlagen aus.
Was ist zu liefern?
Optional: Wartung der Anlagen über einen separaten AMEV-Wartungsvertrag.
Wichtige Termine:
Geschätzter Auftragswert: ca. 415.000 EUR netto. Es gibt nur ein Los.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhält das Angebot einer Werkstatt für Behinderte den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWärmeversorgung (Kostengruppe 420)
Lieferung und Montage der kompletten Wärmeerzeugung und -übergabe:
Rohrleitungsnetz (Kostengruppe 422)
Verlegung des Wärmeverteilnetzes im gesamten Gebäude:
Raumheizflächen (Kostengruppe 423)
Ausstattung der Räume mit Heizflächen:
Sonstige Leistungen (Kostengruppe 429)
Neben- und Zusatzleistungen, die zur vollständigen Errichtung gehören:
Werk- und Montageplanung
Erstellung der Werk- und Montageplanung direkt nach Auftragserteilung. Pflichtttermin: Vorlage der Planung bis spätestens 19.11.2026.
Optionale Wartung
Bei Bedarf kann ein gesonderter AMEV-Wartungsvertrag über die selbst errichteten technischen Anlagen abgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber spätestens mit der Abnahme.
Rahmenbedingungen vor Ort
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Gesetzestreue
Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (bzw. § 6e VOB/A-EU) aufweisen. Dazu zählen unter anderem rechtskräftige Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Menschenhandel sowie schwere Verfehlungen, mangelhafte Auftragserfüllung in der Vergangenheit oder kartellrechtliche Absprachen. Auch dürfen keine offenen Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungsbeiträge bestehen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, kann das Unternehmen mit einer Selbstreinigungserklärung gem. § 125 GWB reagieren (Schadensausgleich, organisatorische/personelle Maßnahmen).
Tariftreue
Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue nach § 4 NTVergG: Dem Personal sind mindestens die gesetzlichen Mindestentgelte (MiLoG, AEntG, AÜG, ggf. allgemeinverbindliche Tarifverträge) zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für sämtliche Nachunternehmen. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe von 1 % des Auftragswertes (max. 10 %) geahndet; im Wiederholungsfall droht die fristlose Kündigung.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Versicherungen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Der Versicherungsnachweis ist Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit.
Rechtliche Hinweise
Verstöße gegen die Vergabevorschriften sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis bei der Vergabestelle zu rügen. Spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind erkennbare Verstöße geltend zu machen. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Niedersachsen ist nur zulässig, wenn ein Schaden dargelegt wird.