Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Planung und/oder Ausführung von Blitzschutzanlagen aus. Die Leistungen richten sich nach dem Standardleistungsbuch STLB-BauZ, Leistungsbereich 684 – Blitzschutzanlagen (Ausgabe 2024-07).
Worum geht es konkret?
Rahmenvereinbarung – Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis20%
Die Angebotssumme der Leistungspositionen gemäß LV fließt mit 20% in die Wertung ein.
- Auf- bzw. Abgebot auf die Preise für Leistungspositionen gemäß Leistungsverzeichnis40%
Das Auf- bzw. Abgebot auf die Preise der LV-Positionen fließt mit 40% in die Wertung ein.
- Stundenverrechnungssätze für Leistungen, die nicht im LV enthalten sind40%
Die Stundenverrechnungssätze für nicht im LV enthaltene Leistungen fließen mit 40% in die Wertung ein.
- Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen
Zuschlag auf Rechnungen Dritter für nicht im LV enthaltene Stofflieferungen oder Leistungen – Gewichtung als Lückentext nicht ausgefüllt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Gegenstand ist die Errichtung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung von Blitzschutzanlagen. Die Leistungen richten sich nach dem Leistungsbereich 684 – Blitzschutzanlagen des Standardleistungsbuchs STLB-BauZ (Ausgabe 2024-07).
Kleinteilige Bauunterhaltung
Die Rahmenvereinbarung deckt kleinteilige Aufträge ab, insbesondere:
Die einzelnen Aufträge werden bei Bedarf vom Bezirksamt abgerufen.
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind nur Leistungen oder Teilleistungen, auf die der eigene Betrieb nicht eingerichtet ist (gemäß ABau 233 H.F).
Wirtschaftliche Eckwerte
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Der Bewerber muss seine Fachkunde nachweisen – sie ergibt sich aus § 6a Abs. 3 VOB/A. Damit ist gemeint, dass das Unternehmen über ausreichende Erfahrung und fachliche Qualifikation im Bereich Blitzschutzanlagen verfügen muss.
Möglichkeit der Präqualifikation
Bereits präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis vereinfacht erbringen – entweder über:
Eigenerklärung zur Eignung
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen die Eigenerklärung zur Eignung einreichen. Dafür sind die Formblätter V 124.H F oder V 124.V-I F zu verwenden.
Nachunternehmer
Falls Nachunternehmer eingesetzt werden (nur in begründeten Ausnahmen zulässig), müssen für diese ebenfalls Präqualifikationsnachweise oder Eigenerklärungen vorgelegt werden – allerdings erst auf Verlangen der Vergabestelle.
Zuverlässigkeit / Wettbewerbsregister
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird vor dem Zuschlag eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts durchgeführt. Damit wird geprüft, ob es Eintragungen gibt, die den Unternehmen als unzuverlässig erscheinen lassen.
Sprache der Nachweise
Alle Nachweise und Erklärungen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden – oder mit einer deutschen Übersetzung.