Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenEs handelt sich um eine Ex-ante-Bekanntmachung (Pflichtveröffentlichung gemäß VOB/A) – es werden keine Angebote oder Bewerbungen entgegengenommen.
Gegenstand der geplanten Baumaßnahme ist der Austausch von rund 10 Fenstern und einem Fensterelement im Dienstgebäude des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung in Hannover. Die neuen Fenster müssen einbruch- und durchschusshemmend ausgeführt sein und eine Sonderkonstruktion zur Raffstorenmontage erhalten.
Die Bauarbeiten sollen in der 41. Kalenderwoche 2026 beginnen und bis Ende der 48. Kalenderwoche 2026 (ca. 7 Wochen) abnahmereif abgeschlossen sein. Die Werkplanung startet sofort nach Auftragserteilung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Arbeiten
Fenster- und Fassadenarbeiten im Bestand:
Die Arbeiten erfolgen im bewohnten/genutzten Dienstgebäude eines Ministeriums – auf sorgfältiges Arbeiten, Staubschutz und Aufrechterhaltung des Betriebs ist zu achten.
Sicherheitsanforderungen an die Fenster
Die neuen Fenster müssen einbruch- und durchschusshemmend ausgeführt werden. Das bedeutet konkret:
Sonderkonstruktion für Raffstoren
An den neuen Fenstern ist eine Sonderkonstruktion zur Raffstorenmontage vorzusehen:
Erfüllungsort und Termine
Erfüllungsort:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Termine:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zu Eignungsanforderungen
Da es sich um eine Ex-ante-Bekanntmachung (Pflichtveröffentlichung gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A) handelt, sind in dieser Bekanntmachung keine Eignungskriterien veröffentlicht. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgt erst im Rahmen des eigentlichen Vergabeverfahrens (beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung) zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die ausgeschriebene Leistung ist jedoch erkennbar, dass Bieter insbesondere folgende Nachweise erbringen sollten: