Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Nonnweiler schreibt die Erneuerung der Brandschutztüren (T30 RS – feuerhemmende und rauchdichte Türen) im Gebäude 1 der Grundschule Primstal (Kannenberg 7, 66620 Nonnweiler-Primstal) öffentlich aus.
Was ist zu tun?
Was wird vom Bieter erwartet?
Wertung: Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusführungsrahmen
Rückbau bestehender Türen
Ausbau und Entsorgung der vorhandenen Innentürblätter inklusive Drückergarnitur und Zargen (Stahl-Eckzarge, Stahl-Umfassungszarge):
Die Entsorgung hat ordnungsgemäß gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung zu erfolgen. Bei abweichender Entsorgungslösung sind entsprechende Berechtigungen nachzuweisen.
Neue T30 RS-Brandschutztüren
Technische Leitbeschreibung:
Mengenübersicht:
| Geschoss | T30 RS-Türen | Fingerschutz | Freilauftürschließer |
|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8 | 1 | 8 |
| 1. Obergeschoss | 5 | 1 | 5 |
| 2. Obergeschoss | 5 | 1 | 5 |
| Gesamt | 18 | 3 | 18 |
Die Türen unterscheiden sich je nach Wandaufbau (Wand bis 20 cm mit Stahlumfassungszarge; Wand 24–36,5 cm mit Stahleckzarge; einzelne Positionen mit Wand 53 cm bzw. 11,5–16,5 cm).
Zusätzliche Leistungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Wirtschaftliche und rechtliche Eignung
Abfallrechtliche Nachweisfähigkeit
Falls der Bieter von der vorgesehenen Entsorgungslösung abweicht, muss er nachweisen, dass die vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen berechtigt und zur Abnahme bereit sind. Gegebenenfalls sind Andienungspflichten und Anzeigen gemäß KrWG (§ 53, § 54) zu belegen.