Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landkreises Eichsfeld für die Errichtung einer stationären Netzersatzanlage (Diesel-Notstromaggregat, ca. 60 kVA) am Verwaltungsstandort Friedensplatz 8 in Heilbad Heiligenstadt.
Was wird beschafft?
Zeitrahmen: Fertigstellung bis 18.12.2026, Lieferung auf die Baustelle bis 09.11.2026.
Angebotsabgabe: Elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 16.07.2026, 10:30 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Zuschlagskriterium Preis; die Wertungssumme wird aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektziel und Einsatzort
Am Verwaltungsstandort Friedensplatz 8 in 37308 Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld) wird eine stationäre Netzersatzanlage errichtet. Zweck ist die Sicherstellung der Stromversorgung für ausgewählte elektrische Verbraucher (Landratsamt und Oberamtshaus) bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Die Umschaltung zwischen Normalnetz und Netzersatz erfolgt manuell (keine automatische Umschaltung).
Technische Eckdaten des Aggregats
Planung, Prüfung und Dokumentation
Logistik und Inbetriebnahme
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eignungsnachweise
Sicherheits- und Steuerrechtliche Anforderungen
Pflichten aus dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Die unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG ist zwingender Angebotsbestandteil. Mit der Erklärung verpflichtet sich der Bieter insbesondere:
Sanktionen bei Verstößen: Vertragsstrafe, fristlose Kündigung, Ausschluss von Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren.
Sanktionsrechtliche Anforderungen (EU-Russland-Sanktionen)
Eigenerklärung gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014 (geändert durch VO (EU) 2022/576) ist zwingend beizufügen. Bieter und – sofern > 10 % des Auftragswerts betroffen – Nachunternehmer/Lieferanten dürfen keinen Bezug zu Russland aufweisen (Staatsangehörigkeit/Niederlassung, > 50 % Beteiligung durch entsprechende Personen, Handeln auf deren Weisung). Die Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.