Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Flughafen Köln/Bonn sucht einen Dienstleister für die jährliche Wartung und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Feststellanlagen (FestA). Über den Rahmenvertrag können bei Bedarf auch Instandsetzungen und Erneuerungen abgerufen werden.
Die Leistungen müssen an Anlagen gemäß DIN 14677 und DIN 18232-2 durchgeführt werden. Das Personal des Bieters braucht besondere Qualifikationen (z.B. Befähigte Person für RWA). Geprüft und gewartet wird 1x pro Jahr.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 bis 30.09.2028 (24 Monate), mit Option auf einmalige Verlängerung um bis zu 3 Jahre. Teilnahmeanträge sind bis zum 28.07.2026 um 11:00 Uhr ausschließlich digital über die Plattform subreport.de einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem wirtschaftlichsten Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWartung der Feststellanlagen (FestA)
Einmal jährlich werden die Feststellanlagen am Flughafen geprüft und gewartet.
Dabei werden folgende Vorgaben beachtet:
Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Einmal jährlich werden die RWA-Anlagen am Flughafen geprüft und gewartet.
Dabei werden folgende Vorgaben beachtet:
Optional abrufbare Leistungen (Instandsetzung / Erneuerung)
Über den Rahmenvertrag kann der Flughafen bei Bedarf zusätzlich folgende Leistungen abrufen:
Diese Leistungen sind nicht regelmäßig, sondern nur bei konkretem Bedarf gefragt.
Einsatzort und Rahmenbedingungen
Erfüllungsort ist der Flughafen Köln/Bonn (51147 Köln).
Die Wartungsarbeiten finden teilweise in öffentlich zugänglichen Bereichen statt, teilweise im Luftsicherheitsbereich des Flughafens. Für Tätigkeiten im Luftsicherheitsbereich ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals nach § 7 LuftSiG erforderlich.
Verbindliche Reaktionszeiten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Folgende Nachweise zur persönlichen und rechtlichen Eignung sind einzureichen:
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung
Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss wie folgt nachgewiesen werden:
Technische und fachliche Eignung – Unternehmen
Das Unternehmen muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt belegen:
Technische und fachliche Eignung – Personal
Eigenes Personal muss folgende Mindestqualifikationen mitbringen – nachgewiesen durch Eigenerklärung:
Für die Wartung von Feststellanlagen (mindestens 5 Personen):
Für die Wartung von RWA-Anlagen (mindestens 5 Personen):
Verfahrensregeln
Wartung von RWA- und Feststellanlagen (vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung)
in Art und Umfang vergleichbar; realisiert oder in Realisierung befindlich