Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden beschaffen zwei neue, batterieelektrische Gabelstapler (BEV). Aufgeteilt in zwei Lose:
Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich nach Auftragserteilung an Standorte der ELW in Wiesbaden. Angebote können nur elektronisch über die Vergabeplattform Futura SRM eingereicht werden. **Angebotsfrist: 28.07.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wirtschaftlichstes Angebot100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Voraussetzung ist die Eignung des Bieters und der Nachweis der Einhaltung der Qualitäts- bzw. Mindestanforderungen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft bestätigt, im Handels- oder Gewerberegister eingetragen zu sein, die steuerlichen Pflichten sowie Sozialversicherungsbeiträge zu erfüllen und dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 ff. GWB vorliegen (bei Vorliegen sind sie zu benennen und ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darzulegen).
Tariftreue und Sanktionen
Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen sowie dass keine Verstöße gegen die EU-Sanktionsverordnung (VO (EU) 833/2014, Russland-Bezug) bestehen – auch nicht durch Unterauftragnehmer mit einem Auftragsanteil von mehr als 10 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung einer bestehenden Berufs-, Betriebs-, Vermögens- und Haftpflichtversicherung, die die typischen Risiken der ausgeschriebenen Lieferleistung abdeckt (spätestens zum Ausführungsbeginn abzuschließen).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt, dass er sämtliche im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erbringen kann und dass das eingesetzte Personal die deutsche Sprache fließend beherrscht. Etwaige Nachunternehmer müssen dieselben Anforderungen erfüllen.
Hinweise zum Verfahren
Angebote von Bietern, die sich an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligen, werden ausgeschlossen; unvollständige Angebote können ebenfalls ausgeschlossen werden. Die Bindefrist läuft bis 31.10.2026.