Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird gesucht?
Werkstätten und Kfz-Servicebetriebe können dem Servicenetzwerk der BwFuhrparkService GmbH (Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr und des Deutschen Bundestages, über 40.000 Fahrzeuge) beitreten, um Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Fahrzeugflotte auszuführen.
Wie funktioniert das?
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Jedes geeignete Unternehmen kann jederzeit beitreten – ohne Auswahl, ohne Exklusivität, ohne Verhandlungen. Die Konditionen stehen vorher fest. Ein Beitritt begründet allerdings keinen Anspruch auf Aufträge.
Wo?
Bundesweit. Hauptsitz der Vergabestelle: Siegburg (ehemals Troisdorf).
Welche Fahrzeuge?
PKW, Transporter, LKW, Kraftomnibusse, Motorräder, Anhänger, Sonderfahrzeuge sowie Elektro-/Hybridfahrzeuge.
Wie beitreten?
Die Beitrittsunterlagen (Partnervereinbarung, Eigenerklärungen) werden per E-Mail an kls-onboarding@bwfps.de eingereicht.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Preis ist das einzige Zuschlagskriterium, da es sich um ein Open-House-Verfahren handelt, bei dem alle interessierten und geeigneten Unternehmen Verträge zu vorab feststehenden Konditionen abschließen können.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLeistungsarten
Die Werkstätten erbringen drei Arten von Arbeiten an Fahrzeugen und Objekten der BwFuhrparkService GmbH:
Gearbeitet wird nach den Regeln des Kfz-Techniker-Handwerks und den aktuellen Herstellervorgaben.
Fahrzeuge im Servicenetzwerk
Die zu betreuende Flotte umfasst:
Zusatzleistungen und Ausschlüsse
Optional anbietbar:
Ausgeschlossen:
Nicht gesondert vergütet:
Qualitäts- und Servicelevel
Folgende Service-Standards werden erwartet:
Während der Werkstattzeit ist das Fahrzeug ausreichend zu versichern.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Voraussetzungen
Handwerksrolle: Ordentliche Eintragung im Kfz-Techniker-Handwerk nach Handwerksordnung – bindende Voraussetzung.
Personal: Mindestens ein Diagnose- oder Servicetechniker (mindestens DQR Level 5) muss dauerhaft beschäftigt sein. Bei Ausscheiden dieser Person ist eine Nachbesetzung innerhalb eines Jahres erforderlich.
Versicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflicht mit mindestens 3 Mio. € Deckung für Personen- und Sachschäden sowie 0,25 Mio. € für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Vertragslaufzeit plus angemessene Nachlaufzeit bestehen.
Sanktionsausschluss: Weder das Unternehmen noch Unterauftragnehmer/Lieferanten/Eignungsverleiher mit mehr als 10 % Auftragswert dürfen unter die Regelung von Artikel 5k Abs. 1 der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) fallen. Ein 'NEIN' bei der Eigenerklärung führt zur Nichtzulassung.
Rechtliche und regulatorische Anforderungen
Keine Ausschlussgründe: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; eine Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich. Der Auftraggeber überprüft stichprobenartig.
Mindestlohn und Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Verpflichtung zur Einhaltung von MiLoG und AEntG. Jährliche Verpflichtungserklärung, spätestens zum 30.06., unaufgefordert an recht@bwfps.de.
Sicherheitsanforderungen: Bei Aufträgen mit VS-VERTRAULICH oder höher ist die Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung der zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde erforderlich; das eingesetzte Personal muss zuverlässig sein, Sicherheitsüberprüfungen bleiben vorbehalten.
Zutritt zu Bundeswehr-Liegenschaften: Personal mit Staatsangehörigkeit nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste BMI) ist für den Zutritt nicht zugelassen.
Unternehmensangaben und Nachweise
In der Partnervereinbarung sind unter anderem anzugeben:
Zertifikate und Herstellerzertifizierungen sind auf Verlangen vorzulegen. Die Datenweitergabe im Rahmen der Digitalisierung des Reparaturprozesses ist per Einverständniserklärung zu bestätigen.