Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadtwerke Konstanz GmbH bauen auf dem Grundstück Schwedenschanze 8–10 in Konstanz-Altstadt eine neue Heizzentrale mit einem gasbasierten Nahwärmenetz. Damit sollen künftig die Gebäude „KiGa Arche" (Kindergarten), „Villa Wessenberg" und ein Neubau mit Wärme versorgt werden.
Die Bauaufgabe ist in vier Lose aufgeteilt:
Verfahrensart: Offenes Verfahren nach Sektorenverordnung. Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform vergabe24.de eingereicht. Es gilt das deutsche Vergaberecht (Sektorenauftraggeber). Bieter müssen Eigenerklärungen zur Eignung, eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue/Mindestlohn (LTMG Baden-Württemberg) und – falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden – entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Gesamtkosten)70%
Gesamtkosten des Angebots
- Reaktionszeit Störungsbeseitigung20%
Reaktionszeit bei Störungsbeseitigung
- Nachhaltigkeit10%
Nachhaltigkeitsaspekte des Angebots
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjektrahmen und Standort
Bauherr/Auftraggeber ist die Stadtwerke Konstanz GmbH (Max-Stromeyer-Straße 21–29, 78467 Konstanz). Verfahrensart: offenes Verfahren nach SektVO (Sektorenauftraggeber). Projektnummer: 26-013 / 60.045/543.0.
Standort: Schwedenschanze 8 & 10, 78462 Konstanz-Altstadt. Versorgt werden drei Gebäude: Kindergarten „KiGa Arche", „Villa Wessenberg" sowie ein Neubau (Bauabschnitt 2, Baubeginn Q4 2027).
Bauabschnitte:
Für jeden Bauabschnitt ist eine 4-monatige Störungsbereitschaft ab Inbetriebnahme zu erbringen.
Gemeinsame Pflichten über alle Lose
Folgende Leistungen gelten losübergreifend und sind von jedem Auftragnehmer – soweit sein Gewerk betroffen ist – zu erbringen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Bieter müssen erklären, dass
Falschangaben führen zum Ausschluss. Ausschlussgründe für Unterauftragnehmer sind vom Bieter zu prüfen; betroffene Unternehmen sind auf Verlangen innerhalb einer gesetzten Frist zu ersetzen.
Fachliche Eignung und Präqualifikation
Erforderlich sind je nach Los einschlägige Befähigungsnachweise
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist mit den Eigenerklärungen nachzuweisen. Bei Bedarf kann der Auftraggeber Unterlagen nachfordern. Die Inanspruchnahme fremder Kapazitäten ist zulässig; bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe ist eine gemeinsame Haftung mit dem Partnerunternehmen erforderlich, verbunden mit einer entsprechenden Verpflichtungserklärung.
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaften
Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung durch andere Unternehmen ausführen zu lassen, ist das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen vollständig auszufüllen (Teilleistung, Name, Anschrift, Eignungsleihe Ja/Nein). Für jedes eingebundene Unternehmen ist eine Verpflichtungserklärung beizubringen.
Bietergemeinschaften müssen eine Bietergemeinschaftserklärung (Komm SKR (D) Bieter) abgeben, einen bevollmächtigten Vertreter benennen und die gesamtschuldnerische Haftung erklären. Bei wirtschaftlicher Eignungsleihe haften alle Mitglieder gemeinsam.
Tariftreue und Mindestlohn (LTMG BW)
Bieter müssen mit dem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) abgeben (Verpflicht LTMG Tariftreue/Mindestlohn, Verpflicht LTMG MinEntgelt, ggf. Verpflicht LTMG AEG). Dazu gehört, dass alle Beschäftigten (außer Auszubildenden) mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen entsprechend verpflichtet werden und auf Verlangen prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten vorgelegt werden. Verstöße führen zu Vertragsstrafen, Ausschluss vom Verfahren und einer Sperre von bis zu drei Jahren.
Wettbewerbsrechtliche Erklärungen
Bieter müssen erklären, dass keine wirtschaftlichen oder rechtlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen bestehen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung begründen. Bei Verstößen droht ein pauschaler Schadensersatz von 15 % der Angebotssumme sowie der Ausschluss vom Verfahren.
Zuschlagskriterium
Maßgeblich für den Zuschlag ist die Qualität des Angebots (eforms_awarding_criterion_type: quality). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise und fehlende Unterlagen nachzufordern.