Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, vergibt die Baufeldfreimachung (Baustellenräumung) für die Ersatzneubauwerke AM Schüttorf 26/27.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen Gehölzarbeiten entlang der Autobahnen A30 und A31 (Verjüngungsschnitte und Fällungen von Großbäumen), die verkehrssichere Durchführung mit Sperrungen von Fahrstreifen und Anschlussstellen sowie die komplette Baustelleneinrichtung, -führung und -räumung.
Angebote werden in einem Los elektronisch eingereicht. Angebotsfrist ist der 14.07.2026 um 09:00 Uhr. Die Leistung muss zwischen dem 01.10.2026 und 26.02.2027 ausgeführt werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
- Beschleunigungsregelung
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan mit Angabe von Zwischen- und Endterminen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Bauvorbereitung
Vor Beginn der Arbeiten führt der Auftragnehmer eine Bauanlaufbesprechung durch und besichtigt die Baustrecken mit der Autobahnmeisterei.
Danach richtet er die Baustelle ein: Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel bereitstellen, Strom- und Wasserversorgung sowie Entsorgungseinrichtungen herstellen, Oberbodenarbeiten durchführen und ggf. Zufahrtswege sowie Lagerplätze anlegen. Für die Baustellenhygiene sind Auffangwannen für Kraftstoffe und biologisch abbaubare Kettenöle vorzuhalten. Nach Abschluss der Maßnahme ist die Baustelle vollständig zu räumen, alle Geräte und Anlagen abzuziehen, Flächen in den ursprünglichen Zustand zu bringen und Verunreinigungen zu beseitigen.
Verkehrssicherung an Autobahnen
Der Auftragnehmer sorgt für die verkehrsbehördliche Absicherung aller Einsätze.
Sperrung Hauptfahrstreifen (Seitenraum): Arbeitsstelle maximal 1 Tag, nur bei Tageslicht. Auf-/Abbau täglich, gemäß beigefügtem Verkehrszeichenplan inklusive LED-Vorwarntafeln.
Arbeiten an Rastplätzen: Ebenfalls maximal 1 Tag je Einsatz (Tageslicht), mit LED-Vorwarntafeln und entsprechendem Verkehrszeichenplan.
Sperrung Anschlussstellen: Maximal 3 Stunden pro Anschlussstelle, nur bei Tageslicht, inklusive Schildern, Baken und streckenbezogenen Beschilderungsplänen mit Betriebs-km-Angaben.
Für alle Sperrungen holt der Auftragnehmer die verkehrsbehördlichen Anordnungen ein und erstellt die Verkehrsführungspläne. Bei den Großbaumfällungen übernimmt die Autobahnmeisterei Schüttorf die verkehrssicherheitlichen Maßnahmen vollständig.
Gehölzarbeiten auf den Hauptflächen
Auf rund 117.000 m² Fläche entlang der A30 und A31 (aufgeteilt in zahlreiche Teilflächen) wird der Gehölzbestand verjüngt: Sträucher, Büsche und mehrstämmige Gehölze werden bodenbündig, max. 20 cm über dem Wurzelanlauf, zurückgeschnitten („Auf-den-Stock-Setzen"). Der Anteil der zu behandelnden Fläche je Teilfläche liegt je nach Bereich zwischen etwa 50 % und 100 %.
Zusätzlich ist entlang des Wildschutzzauns ein beidseitig ca. 2 m breiter Streifen freizuschneiden: Brombeerranken, Efeu, Schlingpflanzen und tiefhängende Äste sind zu entfernen, Wurzelarbeiten mit einer Wurzelfräse im Schutzstreifen (WSZ) durchzuführen.
Das gesamte Schnittgut ist direkt nach jedem Schnitt von der Baustelle zu entfernen und der Verwertung zuzuführen; eine Lagerung im Straßenseitenraum ist nicht zulässig.
Großbaumfällung nach Abruf
Insgesamt ca. 50 Bäume (Laub- und Nadelbäume, Stammdurchmesser 51–80 cm in 1 m Höhe) sind im Bereich der A30 und A31 zu fällen.
Die Fällung erfolgt hochmechanisiert mit Fällbaggern; die Stümpfe werden ebenerdig (max. 5 cm über Geländeoberkante) abgesägt, Stubben verbleiben im Boden. Das Holz geht in das Eigentum des Auftragnehmers über (preismindernd einzurechnen), Abtransport und Verwertung übernimmt der Auftragnehmer.
Umfang: 4 Arbeitstage auf Einzelabruf. Vor jedem Einsatz ist eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden einzuhalten.
Materialbewirtschaftung, Entsorgung und Flächenwiederherstellung
Holzlogistik: Sortieren, Verladen und Transport des Holzes zu zertifizierten Verwertungsanlagen.
Trassen- und Grabenreinigung: Bankette, Pflasterrinnen und Entwässerungsgräben sind zu reinigen.
Rekultivierung: Beanspruchte Flächen sind in den Ausgangszustand zurückzuversetzen. Beschädigungen am Wildschutzzaun werden auf eigene Kosten funktionsgerecht instand gesetzt.
Entsorgung: Nicht gefährliche Abfälle über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 KrWG); gefährliche Abfälle ausschließlich über zugelassene Beförderer und zertifizierte Betriebe. Bei Anlieferung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial ist 12 Werktage vorher ein Prüfzeugnis inkl. Probenahmeprotokolle vorzulegen.
Abwicklung und Berichtswesen
Vor Ausführungsbeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zur Bauabrechnung abzuschließen. Die Bauabrechnung erfolgt elektronisch im REB-Format (REB-Allgemein / REB-VB).
Der Auftragnehmer übergibt einen Bauablaufplan als Gantt- oder Weg-Zeit-Diagramm mit kritischem Weg und fortlaufender Aktualisierung.
Täglich sind Bautagesberichte zu führen und zu übergeben; vor Beginn wird eine Zustandsfeststellung mit Fotodokumentation erstellt. Rechnungen werden als XRechnung, PDF oder Papierrechnung unter Angabe der SAP-Bestellnummer und iTwo-Vertragsnummer gestellt. Schlusszahlung 30 Kalendertage nach Abnahme gemäß VOB/B.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen: keine Verurteilung mit Freiheitsstrafe > 3 Monate oder Geldstrafe > 90 Tagessätze in den letzten 2 Jahren. Steuer- und Sozialversicherungspflichten müssen ordnungsgemäß erfüllt sein, es darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, keine Massearmut und keine Liquidation vorliegen. Andernfalls ist ein Insolvenzplan vorzulegen.
Gefordert wird ferner der Eintrag im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK (mit Begründung, falls nicht einschlägig) und die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamts (inkl. Freistellungsbescheinigung § 48b EStG) und der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen sind der Mindestjahresumsatz sowie der Mindestjahresumsatz im spezifischen Tätigkeitsbereich. Die genauen Beträge sind in der Eigenerklärung zur Eignung einzutragen (im vorliegenden Dokument nicht beziffert).
Der Auftragnehmer kann diese Anforderungen auch durch Eignungsleihe eines anderen Unternehmens (wirtschaftlich/finanziell) nachweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf Verlangen Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung). Nachzuweisen ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte sowie, auf Verlangen, die durchschnittliche Arbeitskräftezahl der letzten 3 Jahre gegliedert nach Lohngruppen (inkl. technische Leitung) und Qualifikation/Berufserfahrung der technischen Fachkräfte.
Weitere mögliche Nachweise: Beschreibung der technischen Ausrüstung, Geräte und Ausstattung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Lieferkettenmanagement- und Überwachungssystem, Umweltmanagementmaßnahmen sowie Angaben zur Eignungsleihe (technisch/beruflich).
Sicherheits- und Umweltqualifikation
Nachweis der SiGeKo-Qualifikation gemäß Baustellenverordnung/RAB 30 sowie der Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS (inkl. Bundesautobahnen).
Verwendung von FSC- oder PEFC-zertifizierten Holzprodukten. Bei Anlieferung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial ist 12 Werktage vorher ein Prüfzeugnis vorzulegen. Gefährliche Abfälle dürfen nur über zugelassene Beförderer und zertifizierte Betriebe entsorgt werden.
Mögliche Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle darf fehlende Unterlagen nachfordern. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen: Angaben zur Preisermittlung (EFB 221/222 oder V 221/222), Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens (nur EU), Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder testierte Jahresabschlüsse, Nachweise zu Fachkräften, technischer Ausrüstung, Qualitätssicherung und Umweltmanagement.
Vergleichbare Bauleistungen (Gehölzarbeiten/Baufeldfreimachung im Straßen-/Autobahnbereich)
Für jede Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf den Bieter entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Auf Verlangen: Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung