Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenIm Rahmen eines Betreibermodells sucht die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) der Gemeinden Frensdorf, Lisberg, Litzendorf und Priesendorf je einen Netzbetreiber, der das von den Gemeinden gebaute passive Glasfasernetz pachtet, mit aktiver Technik bestückt und betreibt. Geboten werden Endkundendienste mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch sowie offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene (Open Access). Der Auftrag ist eine Dienstleistungskonzession und ist in 4 Lose (je Gemeinde) geteilt.
Die Angebote sind bis spätestens 24.08.2026, 11:00 Uhr (MESZ) elektronisch über die Vergabeplattform (staatsanzeiger-eservices.de) einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Höhe der Pacht (Fixpacht)85%
Fixpacht als Festpreis unabhängig von der Zahl der gebuchten Anschlüsse; höchste Pacht erhält volle Punkte, halber Wert 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation.
- Endkundenpreise15%
Endkundenpreise für Privatkunden (1000/200 Mbit/s asymmetrisch) und Geschäftskunden (1 Gbit/s symmetrisch) inklusive Bereitstellungsgebühr; niedrigster Preis = volle Punkte, doppelter Preis = 0 Punkte, dazwischen linear.
Höhe der Pacht: höchste Pacht = volle Punkte (85), halber Wert = 0 Punkte, dazwischen linear. Endkundenpreise: niedrigster Preis = volle Punkte, doppelter Preis = 0 Punkte, dazwischen linear.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Konzept
Gegenstand ist der Betrieb eines im Eigentum der Gebietskörperschaft stehenden passiven NGA-Breitband-Glasfasernetzes im Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession. Das passive Netz (Glasfaserleitungen, Leerrohre, Schächte, Verteiler) wird von den Gemeinden geplant und gebaut; der Netzbetreiber pachtet es, installiert die aktive Technik und betreibt das Netz.
Das Netz muss Point-to-Point-fähig sein und an allen Anschlüssen mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zuverlässig bereitstellen. Der Netzbetreiber übernimmt den Anschluss aller Übergabepunkte (gemäß Anlage 2) an das Backbone.
Endkundendienste und Versorgung
Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (Telefonie, Internet, ggf. Rundfunk) für alle Teilnehmer im Ausbaugebiet. Vermarktung der Dienste sowie Betrieb einer Kundenhotline und Störungsannahme/-beseitigung gemäß Anlage 2 und 5.
Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
Übernahme sämtlicher Wartungs- und Instandsetzungspflichten am passiven Netz. Gewährleistung von Zuverlässigkeit, Ausfallsicherheit, Redundanz und Einhaltung zugesagter Entstörzeiten.
Open Access und Vorleistungsprodukte
Gewährung eines offenen, diskriminierungsfreien Netzzugangs auf Vorleistungsebene für Dritte gemäß § 8 Gigabit-Rahmenregelung und § 155 TKG über die gesamte Vertragslaufzeit zzgl. Zweckbindungsfrist + 5 Jahre. Vorleistungspreise sind mit dem Angebot (Anlage 6) einzureichen.
Dokumentation und Berichtspflichten
Übernahme der von der Gebietskörperschaft übergebenen Dokumentation in eigene Systeme, lagengenau und fortlaufend aktuell zu halten. Auf Verlangen Bereitstellung der Dokumentation binnen 10 Werktagen. Unterstützung der Gemeinde bei Monitoring- und Meldepflichten gegenüber den Förderbehörden (Zwischen- und Verwendungsnachweis). Jährliche Übersicht über Zugangsnachfragen bis Ende Januar an die Gemeinde.
Sicherheiten und Versicherungen
Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 25 % des jährlichen Pachtzinses binnen 1 Monat nach Vertragsbeginn sowie Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. € Personenschäden / mind. 5 Mio. € Sachschäden je Schadensfall).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde – Referenzen
Mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag 24.08.2026 → ca. 24.08.2023 – 24.08.2026). Nachweise sind für die Bereiche Bau (Anbindung passive Infrastruktur) und Betrieb von NGA-Netzen jeweils gesondert zu erbringen. Pro Referenz ist der Auftragswert anzugeben. Fehlende Referenzen in einem Bereich können über Unterauftragnehmer mit entsprechender Erfahrung kompensiert werden.
Leistungsfähigkeit – Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum vergleichbaren Umsatz der letzten 5 Geschäftsjahre. Bei fehlender Historie: Unternehmensplanung; bei nicht bilanzierenden Unternehmen: attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre.
Zuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Eigenerklärungen gemäß Anlage 7 sowie die Erklärung Bezug Russland gemäß Anlage 8 (Verordnung (EU) 2022/576). Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z. B. rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung) sowie Verstöße gegen das BayVergG und gegen Bestimmungen zur Schwarzarbeit / illegalen Arbeitnehmerüberlassung führen zu einem Ausschluss.
Registrierung als Netzbetreiber
Nachweis der Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze nach § 5 TKG bei der Bundesnetzagentur.
Technische Leistungsfähigkeit
Zusicherung der Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Anlage 5 – insbesondere Zusagen zu Übertragungsgeschwindigkeiten, Zuverlässigkeit, Ausfallsicherheit, Redundanz, Entstörzeiten sowie zur Übernahme der Wartungs- und Instandsetzungspflichten.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Fähigkeit zur Zahlung der Pacht und Stellung der geforderten Sicherheiten (Vertragserfüllungsbürgschaft 25 % der Jahrespacht) sowie Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. € Personenschäden / 5 Mio. € Sachschäden je Schadensfall).
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerische Haftung, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder vorzulegen. Bei Nachunternehmern: Eignungsnachweise auch für das NU-Unternehmen, sofern sich der Bieter auf dessen Eignung stützt.
Kenntnisnahme des Zuwendungsbescheids
Erklärung des ausgewählten Betreibers (Anlage 9) zur Kenntnisnahme der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid des Bundes (Pflicht zur Einhaltung der Gigabit-Rahmenregelung, der Gigabit-RL 2.0 sowie der ANBest-P).
Bau von NGA-Netzen (Anbindung der passiven Infrastruktur) UND Betrieb von NGA-Netzen – beide Bereiche sind getrennt nachzuweisen
Gilt für alle Lose einheitlich. Fehlende Referenzen in einem Leistungsbereich können über Unterauftragnehmer mit entsprechender Erfahrung kompensiert werden.