Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Tettnang sucht einen privatwirtschaftlichen Betreiber, der in den unterversorgten Gebieten ('dunkelgraue Flecken') ein Gigabit-Breitbandnetz (FTTB – Glasfaser bis ins Gebäude, mindestens 1 Gbit/s symmetrisch) plant, baut und für 7 Jahre betreibt.
Gefördert wird das Vorhaben durch Bundes- und Landesmittel (Gigabit-RL 2.0, Gigabit-Rahmenregelung, VwV Gigabitmitfinanzierung Baden-Württemberg); der Betreiber erhält eine Zuwendung zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke.
Das Verfahren ist ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Zunächst ist ein Teilnahmeantrag einzureichen, danach folgt die Verhandlungsphase mit späterer Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke55%
Höhe der vom Bieter geforderten Wirtschaftlichkeitslücke (Zuwendung zur Schließung der Deckungslücke); das niedrigste Angebot erhält die höchste Bewertung.
- Kürzester Zeitraum Gesamtfertigstellung ab Zuschlagserteilung20%
Zeitraum von der Zuschlagserteilung bis zur Gesamtfertigstellung des Gigabit-Netzes; das kürzeste Angebot erhält die höchste Bewertung.
- Günstigste Endkundenprodukte10%
Preisgestaltung und Konditionen der angebotenen Endkundenprodukte (Tarife, Bandbreiten etc.).
- Service und Vertrieb15%
Bewertung des Service- und Vertriebskonzepts des Bieters für die Endkunden.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPlanung und Vorbereitung
Der Konzessionsnehmer übernimmt die vollständige Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung) für das Glasfasernetz (FTTB) in den unterversorgten Gebieten ('dunkelgraue Flecken') des Stadtgebiets Tettnang.
Dabei sind vorhandene Leerrohre und Glasfaserleitungen (Eigenbestand und Dritter) zu prüfen und möglichst einzubinden, um den Tiefbauanteil zu minimieren.
Die geplanten Trassen sind in Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen.
Errichtung und Bauweise
Es ist ein passives und aktives Glasfasernetz (FTTB) zu errichten, das allen unterversorgten Anschlusspunkten mindestens 1 Gbit/s symmetrisch liefert.
Bevorzugte Verlegeart ist die erdverlegte Bauweise; ergänzend sind innovative Verlegemethoden und Tiefbautechniken auf ihre Einsparpotentiale zu prüfen.
Notwendige Zustimmungen von Wegebaulastträgern und anderen Stellen sind einzuholen.
Betrieb (7 Jahre ab Zuschlag)
Der Netzbetrieb umfasst den nachhaltigen und hochleistungsfähigen Betrieb der gesamten Telekommunikationsnetzinfrastruktur für 7 Jahre ab Zuschlagserteilung.
Der Betreiber stellt Endkundentarife auf marktüblichem Niveau bereit und gewähleistet, dass keine Sonderkonditionen gegenüber eigenen Endkunden im Vergleich zu Drittanbietern entstehen.
Die Inbetriebnahme muss entsprechend der Förderbedingungen bis spätestens 31.12.2030 erfolgen.
Open Access / Vorleistungen für Drittanbieter
Mindestens für 7 Jahre sind vollständige physikalische Entbündelung und Bitstream-Zugang als Vorleistungsprodukte anzubieten.
Unbefristet offener Zugang ist zudem für Kabelschutzrohre, Masten, unbeschaltete Glasfaserleitungen und Straßenverteilerkästen zu gewähren.
Bereitstellung von Telefonie-, Internet- und Mehrwertdiensten auf Open-Access-Basis für Drittanbieter.
Diese Vorgaben sind Mindestanforderung und im Verfahren nicht verhandelbar.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung und Verfahrensrahmen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit der geforderten Eignung; Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Mindestens 3 geeignete Bewerber werden zur Verhandlungsphase zugelassen.
Die nachfolgenden Eignungskriterien sind nicht verhandelbare Mindestanforderungen.
Ausschlussgründe (§ 123 GWB – zwingend)
Bewerber dürfen nicht rechtskräftig verurteilt sein wegen Straftaten wie z.B. Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a, 129b StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug/Subventionsbetrug zum Nachteil des EU-Haushalts (§§ 263, 264 StGB), Bestechung/Bestechlichkeit (§§ 299, 108e, 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 AntiBestG) oder Menschenhandel (§§ 232, 233, 233a StGB).
Zudem dürfen keine Geldbußen nach § 30 OWiG sowie keine offenen Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten bestehen.
Bei Vorliegen solcher Ausschlussgründe ist das betroffene Unternehmen innerhalb einer Frist zu ersetzen.
Ausschlussgründe (§ 124 GWB – fakultativ)
Die Vergabestelle kann Bewerber ausschließen u.a. bei Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Pflichten, Insolvenz/Insolvenzverfahren, schwerer Integritätsverletzung, wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, Interessenkonflikten, Vorbeteiligung an der Vergabevorbereitung, mangelhafter früherer Leistung, Täuschung oder unzulässiger Einflussnahme.
Liegt ein solcher Grund vor, kann der Bewerber ersetzt werden.
Finanzielle und wirtschaftliche Eignung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 5 Mio. EUR Deckung für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im selben Zeitraum.
Bilateralen/Gemeinschafts-Bewerbern müssen die Eignungsnachweise für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
Liegt der Jahresumsatz unter dem Investitionsvolumen bzw. nur knapp darüber (weniger als 10 Mio. EUR Puffer), sind zusätzliche Bürgschaften oder Garantien erforderlich.
Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre sind nur auf gesonderte Aufforderung vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Telekommunikationsrechte durch eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur gemäß § 5 TKG.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (gesamt, Führungskräfte, technischer Bereich, kaufmännischer Bereich).
Eigenerklärung über verfügbare Mittel zur Deckung des privaten Investitionsanteils.
Fachliche Eignung – Referenzen Breitband (Mindeststandard)
Mindestens 2 Referenzen 'Betrieb von Breitband-Netzen', jeweils mit mindestens 500 Teilnehmern und Betriebsdauer von mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre (frühestens ab 01.01.2023; ältere Projekte zählen, wenn sie seit 01.01.2023 mindestens 1 Jahr betrieben wurden).
Mindestens 2 Referenzen 'Ausbau von Breitband-Netzen', jeweils mit mindestens 500 Teilnehmern, innerhalb der vergangenen 5 Jahre.
Pro Referenz sind anzugeben: Bezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefon, Gegenstand der Leistung, Projektumfang (Teilnehmerzahl), Betriebs- bzw. Leistungszeitraum, Auftragswert (EUR netto) und Projektbeschreibung in Wort und Bild.
Hinweis: Detaillierte Eignungskriterien sind in der EU-weiten Auftragsbekanntmachung definiert.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Rechtstreue und Tariftreue
Eigenerklärung, dass weder ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (§ 19 MiLoG), gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 AEntG) noch gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 SchwarzArbG) vorliegt.
Tariftreueerklärung gemäß § 3 LTMG (auch von Nachunternehmern und Verleihunternehmen).
Verpflichtungserklärung gemäß Artikel 5k) der EU-Verordnung 833/2014 (kein Bezug zu Russland; gilt auch für Unterauftragnehmer mit mehr als 10% Auftragswert).
Referenzprojekte 'Betrieb von Breitband-Netzen' (mind. 500 Teilnehmer je Referenz, mind. 1 Jahr Betrieb innerhalb der letzten 3 Jahre)
Bezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefon, Gegenstand der Leistung, Projektumfang (Teilnehmerzahl), Betriebs-/Leistungszeitraum, Auftragswert (EUR netto), Projektbeschreibung in Wort und Bild
Referenzprojekte 'Ausbau von Breitband-Netzen' (mind. 500 Teilnehmer je Referenz)
Bezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefon, Gegenstand der Leistung, Projektumfang (Teilnehmerzahl), Leistungszeitraum, Auftragswert (EUR netto), Projektbeschreibung in Wort und Bild