Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) sucht Telekommunikationsunternehmen, die in 12 Kommunen des Ortenaukreises das passive Glasfasernetz pachten und das aktive Netz betreiben.
Das Netz ist bereits gebaut oder wird gerade gebaut (FTTB = Fiber to the Building). Die Bieter pachten die Leerrohre und Glasfaserkabel, installieren die aktive Technik und versorgen die Haushalte mit Internet, Telefon und IP-TV. Versorgungsziel: mindestens 1 Gbit/s symmetrisch.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (europaweit). Zunächst wird die Eignung geprüft, dann folgen Verhandlungen und Angebotsabgaben.
Wichtige Frist: Teilnahmeanträge bis spätestens 13.07.2026, 12:00 Uhr einreichen.
Zwingend erforderlich: Mindestens 3 Referenzen über den Betrieb geförderter FTTB-Netze mit mindestens 100 aktiven Kunden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Pacht (Netzpacht)100%
Gesamtpacht setzt sich aus Backbone-Pacht und anschlussbezogener Pacht zusammen. Bewertung: Zwischen Höchstgebot (10 Punkte) und 100%iger Unterschreitung (0 Punkte) wird linear interpoliert. Es handelt sich um eine Konzessionsvergabe, bei der ausschließlich die angebotene Pacht (Vergütung an den Konzessionsgeber) wertungsrelevant ist.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Netzpacht und Netzbetrieb
Die BOKG stellt die passive FTTB-Infrastruktur (Leerrohre und unbeschaltete Glasfaserkabel) bereit. Das TK-Unternehmen pachtet diese Infrastruktur und übernimmt den gesamten Netzbetrieb.
Aktives Netz: Das TK-Unternehmen installiert und betreibt alle aktiven Komponenten (z.B. DWDM-Systeme, Splitter), Klimaanlagen und Notstromversorgungen (USV). Es trägt die Energie- und Betriebskosten der aktiven Technik.
Vermarktung: Das TK-Unternehmen übernimmt die Vermarktung des Netzes und stellt breitbandige Telekommunikationsdienste bereit.
Versorgungsziel: Flächendeckende Versorgung der förderfähigen Adresspunkte mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Point-to-Point).
Mehrfachdienste: Bereitstellung von Internet, Telefonie und IP-TV zu marktüblichen Konditionen.
Technische Anforderungen
Zugangspunkte: Bestehende und neue Zugangspunkte (Kabelschächte mit Spleißmuffen) sind an das BOKG-Backbone anzubinden. Glasfaserkabel müssen mit mindestens 15 m Überlänge installiert werden.
Redundanz: Jeder aktive Standort (POP) muss wegeredundant über mindestens zwei Zugangspunkte angebunden sein. DWDM-Systeme müssen redundante Datenpfade aufweisen.
Verteilereinrichtungen: Nutzung der BOKG-Materialien (Beton-POP, Multifunktionsgehäuse, Netzverteiler, Kabelschacht mit Spleißbox, Hausanschlussbox).
Aktive Technik: Bereitstellung und Einbau eigener aktiver Komponenten, USV, Klimaanlage, Patchkabel durch das TK-Unternehmen.
Nutzung bestehender Strukturen: Die Nutzung von Rohrverbänden, Fasern und Netzelementen von Vodafone GmbH muss eigenverantwortlich durch das TK-Unternehmen vereinbart werden.
Zugangsmanagement: Installation neuer Schließzylinder; BOKG erhält jederzeit Zugang zu allen Anlagen.
Service-Level und Betriebsanforderungen
Verfügbarkeit: Mindestens 97 % pro Jahr für Privatkunden, mindestens 99,5 % pro Jahr für Geschäftskunden.
Versorgungsqualität: Mindestens 95 % des Tages.
Open Access: Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang für Drittanbieter.
Dokumentation: Fortführung der Dokumentation gemäß NBV; Spleißplan-Mitteilung bei neuen Faserbeschaltungen innerhalb eines Monats.
Mitwirkung: Abstimmung mit der passiven Betriebsführung der BOKG bei Inbetriebnahme und Entstörung.
24/7-Betrieb: Netzüberwachung (NOC) und Störungshotline rund um die Uhr.
Personal
Hinweis zum Leistungsumfang
Planungs- und Bauleistungen für das passive Netz sind NICHT Gegenstand dieser Vergabe – diese Leistungen erbringt die BOKG. Hier geht es ausschließlich um Pacht und Betrieb des bereits vorhandenen bzw. im Bau befindlichen passiven Netzes.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe
§ 123 GWB (persönliche Ausschlussgründe): Keine rechtskräftigen Verurteilungen u.a. wegen Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung, Menschenhandel. Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten. Kein Eintrag im Gewerbezentral- oder Landeskorruptionsregister.
§ 124 GWB (fachliche Ausschlussgründe): Keine Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht; keine Insolvenz; keine schweren Verfehlungen; keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen; kein Interessenkonflikt; keine mangelhafte frühere Auftragsausführung; keine Täuschung oder unzulässige Einflussversuche.
Sanktions- und Sicherheitserklärungen
Russland-Sanktionen: Keine Beteiligung russischer Unternehmen oder Staatsangehöriger; kein Eigentum russischer Beteiligter von mehr als 50 %; kein Handeln im Auftrag solcher Unternehmen; höchstens 10 % des Auftragswerts an russische Unternehmen.
§ 8a Haushaltsgesetz 2024: Keine Verbindung zu oder Unterstützung von terroristischen Vereinigungen.
Befähigung und Erlaubnis
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit gesetzliche Registerpflicht besteht). Meldebestätigung nach § 5 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) – bei Bietergemeinschaften genügt ein Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Schätzung zulässig, wenn Jahresabschluss noch nicht vorliegt. Eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer kann nachgefordert werden.
Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungen pro Schadensereignis):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 Referenzen über den Betrieb geförderter FTTB-Netze (Details siehe Referenzprojekte).
Außerdem sind folgende Nachweise als Anlage beizufügen:
Betrieb eines FTTB-Netzes (Glasfaser bis ins Gebäude) mit mindestens 100 angeschlossenen aktiven Kunden im Ortsnetz und mindestens einem Hauptverteiler (Standort mit aktiver Technik)
Geförderte Projekte im Rahmen einer Breitbandförderung; mindestens eine Referenz muss ein nach Bundes-Breitbandförderung im Betreibermodell gefördertes Projekt sein. Pro Referenz: Projektname, Leistungszeitraum, Leistungsgegenstand, Anzahl aktive Kunden, Förderangaben, Konzessionsgeber (Name, Ansprechpartner, Kontakt). Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied erbracht worden sein.