Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Weiden i.d.OPf. vergibt für die Jahre 2027 bis 2030 die Durchführung der Bestattungen auf ihren Friedhöfen an private Bestatter. Es gibt zwei Lose:
Pro Los können Angebote abgegeben werden. Vergeben wird nach dem niedrigsten Preis.
Was muss der Bieter leisten? Leitung des Bestattungspersonals, Aufbahrung von Särgen und Urnen, Überführung vom Sarg/der Urne zum Überführungsfahrzeug und zur Grabstätte, Versenken bzw. Beisetzung – inklusive Bereitstellung von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Dekoration. Am Gemeindefriedhof Rothenstadt gehört zusätzlich die Grabbereitung (Aushub und Schließen des Grabes) zum Auftrag.
Angebote bis 28.07.2026, 11:00 Uhr, elektronisch über www.dtvp.de.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt. Die Wertung erfolgt auf Basis der Angebotssumme abzüglich eventueller gewährter Rabatte. Das preisgünstigste Angebot ergibt sich aus der ermittelten Angebotssumme des Preisblatts (Los 1 - Stadtfriedhof).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Leistungen auf allen Friedhöfen
Für alle Lose erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen:
Der Auftragnehmer stellt Personal, Fahrzeuge, Gerätschaften und Werkzeuge auf eigene Kosten bereit.
Vertragslaufzeit und Pflichten für alle Lose
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde (gilt für beide Lose)
Der Bieter muss umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nach dem Stand der Technik nachweisen.
Pflichtnachweis: Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Qualifikationen:
Diese Anforderung gilt für den Bieter und für jeden eingesetzten Nachunternehmer.
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (gilt für beide Lose)
Nachweis über das Formblatt L 124 / L 1240 (Eigenerklärung zur Eignung), insbesondere:
Versicherungen und sonstige Nachweise (gilt für beide Lose)
Anforderungen an Nachunternehmer / Eignungsleihe (gilt für beide Lose)
Eignungsausschluss (Russlandbezug, gilt für beide Lose)
Es gelten die Ausschlusskriterien nach EU-Sanktionsverordnung 2022/576 (Formblatt L 127):