Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Kulmbach vergibt Ingenieurleistungen für ein neues Stützbauwerk (Uferwand) entlang des Weißen Mains im Zuge der Erschließung des Kaufplatzgeländes. Das Bauwerk ist rund 216 m lang und umfasst auch den Teilabbruch bestehender Ufer- und Stützwände.
Gefragt sind Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3–9 nach HOAI) inkl. örtlicher Bauüberwachung sowie Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform Staatsanzeiger eServices eingereicht. Die Angebotsfrist endet am 20.07.2026 um 09:00 Uhr. Die Leistungszeit reicht vom 01.09.2026 bis 31.12.2027. Die Ausschreibung ist auch für kleine und mittlere Ingenieurbüros geeignet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Projektkontext
Städtebauliche Neuerschließung des ehemaligen Kaufplatzgeländes im Stadtzentrum Kulmbach. Bestandteil: Errichtung eines neuen Stützbauwerks / Uferwand entlang des Gewässers 'Weißer Main', Gesamtlänge ca. 216 m. Inklusive Teilabbruch von Uferwänden, Stützwänden und Abfangungen.
Das Brückenbauwerk selbst wird durch einen anderen Planer erstellt; Anbindung an die bestehende Fritz-Hornschuch-Brücke und weitere Überfahrten ist jedoch Bestandteil der Schnittstellenkoordination.
Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 3–9 gemäß HOAI § 43)
Stufenweise Beauftragung. Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits durch den Freianlagenplaner erbracht und sind nicht mehr Inhalt.
Einarbeitungspauschale: 2.500 EUR für die Einarbeitung in die vorhandene Vorplanung.
Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–6)
Stufenweise Beauftragung in 4 Stufen:
Besondere Leistungen Tragwerksplanung:
Örtliche Bauüberwachung
Besondere Leistung gemäß HOAI Anlage 12/13 sowie ZVB-Ing. Die örtliche Bauüberwachung umfasst u. a. die Präsenz eines benannten Vertreters auf der Baustelle vor Beginn, das Führen eines Bautagebuchs (vierzehntägige Vorlage, Formblatt KFB-Bautgb) sowie ingenieurtechnische Kontrolle. Vom Vertreter werden mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis erwartet.
Technische Eckpunkte des Bauwerks
Geplante Ausführung als überschnittene Bohrpfahlwand ohne Rückverankerung. Pfahldurchmesser ca. 0,60–0,80 m, Pfahllängen bis 10–15 m. Weitere Aufgaben im Projektumfeld:
Schnittstellen und fachlich Beteiligte
Zu koordinieren sind u. a.:
Vermessungsleistungen werden separat direkt durch den Auftraggeber vergeben.
Honorarrahmen und Projektkosten
Die anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung (Kostengruppen 200–700 nach DIN 276:2018-12, inkl. USt.) sind auf 1.820.700 EUR gedeckelt. Das Honorar richtet sich nach HOAI 2020 (Teile 1 und 4, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, §§ 49–52). Ein Umbauzuschlag gemäß § 6 HOAI wird nicht angesetzt, da keine mitzuverarbeitende Bausubstanz im Sinne der HOAI vorliegt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation des eingesetzten Personals
Mitarbeiter müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. FH (Master) oder Bachelor an einer Universität bzw. Fachhochschule nachweisen, jeweils ergänzt um mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Vergleichbare Berufserfahrung kann anerkannt werden. Für die örtliche Bauüberwachung zusätzlich mindestens drei Jahre Baustellenpraxis; Ausnahmen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers. Bei EU-weit ausgeschriebenen Verfahren ist das bewertete Personal zwingend namentlich zu benennen.
Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflicht mit Mindestdeckungssummen von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte der Deckungssumme betragen. Der Nachweis ist vor Leistungsaufnahme beizubringen und fortlaufend aufrechtzuerhalten.
Eigene Leistungserbringung und Interessenkonfliktfreiheit
Referenzen (allgemein)
Es sind Referenzen für Dienstleistungen einzureichen (Auswahlkriterium 'slc-abil-ref-services'). Konkrete Anforderungen an Anzahl, Zeitraum, Mindestauftragswert und Vergleichbarkeit sind den Vergabeunterlagen bzw. der EU-Bekanntmachung zu entnehmen.
Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bieter dürfen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Dafür ist die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236) erforderlich. Geplante Nachunternehmer sind mit Name, gesetzlichem Vertreter und Kontaktdaten zu benennen (Formblatt L 235). Das verpflichtende Unternehmen haftet im Auftragsfall gesamtschuldnerisch mit dem Bieter.
Verpflichtungserklärungen und formelle Nachweise
Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz (Formblatt arching 6) abzugeben, ggf. auch für fachlich beteiligte Beschäftigte. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise zu Formblatt L 2481 (gebietseigene Pflanzen) sowie weitere Erklärungen vorzulegen. Kopien oder Faxe sind zulässig; die Vergabestelle kann Originale anfordern.
Rechts- und Verfahrenshinweise
Referenzen für vergleichbare Ingenieurleistungen (Stützbauwerke, Uferwände, Wasserbau) – konkrete Anzahl, Zeitraum und Volumen sind in den Vergabeunterlagen/EU-Bekanntmachung beschrieben
Referenzen sollen die Eignung für die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder Tragwerksplanung) belegen; Nachweis über Referenzliste mit Ansprechpartnern beim Auftraggeber