16359 - Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung
Kurz erklärt: Der Kreis Gütersloh sucht Träger, die beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Menschen leisten, die über Programme des SGB II/SGB III in Beschäftigung gekommen sind. Was dahinter steckt: Die geförderten Beschäftigten sollen stabil im Job gehalten und möglichst in ungeförderte Arbeit vermittelt werden. Die Betreuung umfasst individuelles Coaching, Krisenintervention und Unterstützung der Arbeitgeber. Wie ist das Verfahren aufgebaut: Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung – der Auftraggeber kann innerhalb von 12 Monaten nach Maßnahmebeginn einzelne Teilnehmende zur Betreuung „abrufen". Es gibt 3 Lose mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (§ 16i, § 16e, § 16/§ 16g SGB II). Insgesamt können bis zu 3 Rahmenvereinbarungspartner ausgewählt werden. Zuschlag nach Qualität (Konzept), nicht nach Preis. Was Sie als Bieter tun müssen: Angebotsfrist: 12. November 2026
