Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf beschafft 2 GPU-Rechenknoten zur Erweiterung seines bestehenden Hochleistungsrechen-Clusters (HPC).
Was geliefert werden soll:
Verfahren: Offenes Verfahren, Zuschlag nach niedrigstem Preis. Lieferfrist max. 12 Wochen ab Zuschlag. Angebotsfrist: 04.08.2026, 12:00 Uhr MESZ.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Alleiniges Wertungskriterium ist der Preis (100%). Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Als Wertungspreis gilt die Summe ohne Umsatzsteuer in EUR (inkl. optionale Positionen) inkl. Preisnachlass ohne Bedingungen gemäß Anlage A. Optionale Positionen fließen ebenfalls in die Wertung ein.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beschaffung
Geliefert werden 2 GPU-Rechenknoten als Erweiterung des bestehenden HPC-Clusters am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR), Bautzner Landstraße 400, 01328 Dresden.
Pro Knoten sind folgende Leistungen enthalten:
Zusätzlich ist je Knoten ein 3-jähriger Vorab-Teileaustausch-Service (NBD, mit GPUs) Bestandteil der Pflichtleistung.
Optionale Leistungen
Der Auftraggeber behält sich vor, optional bis zu 2 weitere Knoten abzurufen. Für die optionale Menge gelten dieselben Pflichtleistungen (Knoten + 3-Jahre-Service). Zusätzlich kann der Service bei Bedarf auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden (Menge ebenfalls bis 2 Stück).
Technische Anforderungen
Die Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Gleich- oder höherwertige Produkte sind zulässig; die genannten Marken (insbesondere NVIDIA) dienen nur als Leitprodukt.
Chassis und Stromversorgung:
Prozessor und Arbeitsspeicher (je Knoten):
GPUs und Speicher:
Netzwerk und Management:
Logistik, Fristen und Qualitätsanforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Damit wird bestätigt, dass weder das Unternehmen noch eine verantwortliche Person rechtskräftig wegen folgender Delikte verurteilt wurde:
Hinweis: Liegt ein solcher Grund vor, kann er unter Umständen durch eine Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeglichen werden.
Weitere Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen:
Registereintragung und Unterschrift
Technische Ausschlusskriterien (KO-Kriterien A1–A15)
Alle mit 'A' gekennzeichneten Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis sind zwingend mit 'Ja' zu bestätigen. Eine Einschränkung führt zum Ausschluss des Angebots. Wichtige Beispiele:
Die vollständige Liste (A1–A15) ist im Leistungsverzeichnis (Anlage A) hinterlegt und verbindlich zu bestätigen.