Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Kreisstadt St. Wendel beschafft einen neuen Traktor inklusive zwei Anbaugeräten: einen Frontmulcher (vorne angebaut) und ein Sichelmähwerk (Mähwerk mit frei schwingenden Sicheln). Die Lieferung erfolgt als einheitliche Leistung ohne Losaufteilung. Angebote müssen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden – Papierangebote führen zum Ausschluss.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, basierend auf den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15% auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhalten diese den Zuschlag.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHauptlieferung: Traktor
Lieferung eines neuen Traktors, der als Zugmaschine für die nachfolgend beschriebenen Anbaugeräte dient. Die genauen technischen Spezifikationen (Leistung, Antriebsart, Abmessungen, Ausstattung) ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung.
Anbaugerät 1: Frontmulcher
Lieferung eines Frontmulchers zum Anbau an die Vorderseite des Traktors. Der Frontmulcher dient dem Zerkleinern von Aufwuchs, Gras und Gehölz.
Anbaugerät 2: Sichelmähwerk
Lieferung eines Sichelmähwerks (Mähwerk mit frei schwingenden Sicheln) als weiteres Anbaugerät für Mäharbeiten.
Liefer- und Vertragsrahmen
Die Beschaffung erfolgt als einheitliche Lieferleistung ohne Aufteilung in Lose. Es gilt die VOL/B (Ausgabe 2003). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Gesamtleistung wird mit dem Hauptangebot angeboten.
Abfall- und Verwertungspflichten
Für den Umgang mit anfallenden Bau- und Abbruchabfällen bzw. Baustellenabfällen gelten ergänzende Pflichten: Trennung und Erfassung nach geltenden Vorschriften, ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung, Nachweisführung nach KrWG und Nachweisverordnung. Falls eine andere als die vorgesehene Entsorgungslösung angeboten wird, sind entsprechende Zulassungs- und Bereitschaftsnachweise mit dem Angebot vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen. Er muss fachlich geeignet sowie leistungsfähig und zuverlässig sein, um den Auftrag vertragsgemäß auszuführen.
Erforderliche Eigenerklärungen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (Anlage 124_LD) oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind Nachweise durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu erbringen. Bescheinigungen in anderer Sprache sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Alternativnachweise zur Eignung
Anstelle der Eigenerklärung kann die Eignung auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis) oder durch ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards nachgewiesen werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist eine ARGE-Erklärung aller Mitglieder in Textform erforderlich, mit Benennung eines Bevollmächtigten und gesamtschuldnerischer Haftung. Werden Nachunternehmer eingesetzt, ist auf Verlangen die Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Anlage 126) vorzulegen.
Sicherheitsrechtliche Anforderungen
Die Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer (Anlage 125) ist mit dem Angebot einzureichen. Ab einer Auftragssumme über 30.000 € wird für den vorgesehenen Zuschlagsempfänger ein Gewerbezentralregisterauszug angefordert.