Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Wandlitz schreibt die Lieferung eines neuen Geräteträgers für den kommunalen Winterdienst aus. Das Fahrzeug (4x4 Allrad, kurz Radstand, ca. 5,6 t zul. Gesamtgewicht, Linkslenker) wird mit Winterdienstausrüstung bestehend aus Silostreuaufbau (mind. 1,2 m³) und Federklappenräumschild ausgestattet. Die Lieferung erfolgt bis spätestens 31.12.2026 an den Bauhof Nord in Klosterfelde, inklusive Ersteinweisung und Dokumentation. Angebote können für ein Los oder beide Lose (Silostreueraufbau, Federklappenräumschild) abgegeben werden. Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis, Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFahrzeug (Geräteträger) – Grundfahrzeug und Antrieb
Fahrerhaus, Hydraulik und Sonderausstattung
Dreiseitenkipper und Kompatibilität
Logistik, Lieferung und Service
Dokumentation, Einweisung und Abnahme
Rechtliche und normative Anforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend zu erklären)
Der Bieter muss mit dem Angebot die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen abgeben. Damit wird bestätigt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere:
Liegt ein Ausschlussgrund vor, kann der Bieter Maßnahmen zur Selbstreinigung nachweisen (Schadenswiedergutmachung, Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden, organisatorische/personelle Vorkehrungen, Zahlung von Steuern/Abgaben/Sozialversicherungsbeiträgen).
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Der Bieter muss die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung erfüllen. Der Nachweis kann auch über eine Präqualifizierung in einem amtlichen Verzeichnis erbracht werden.
Mindestentgelt
Für die Ausführung der Leistung gelten die Mindestentgelt-Regelungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (13,00 EUR brutto/Stunde) bzw. des Mindestlohngesetzes (13,90 EUR brutto/Stunde ab 01.01.2026).