Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die Autobahn GmbH des Bundes baut an der A59 bei Duisburg-Marxloh neue Lärmschutzwände, um Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen.
Was ist zu tun?
Auf einer Strecke zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (A40) und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh werden an mehreren Brückenbauwerken (BW 167 bis 170, BW 35A, 36A und 46A) Lärmschutzwände errichtet. Dafür müssen Wandelemente hergestellt und montiert werden – und zwar auf beiden Richtungsfahrbahnen (HBL 1 und HBL 2).
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Leistung
Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) an der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (A40) und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh.
Die Arbeiten umfassen beide Richtungsfahrbahnen (HBL 1 und HBL 2). Es handelt sich um eine reine Bauleistung, kein Lieferauftrag.
Erfüllungsort: Duisburg (PLZ 47059).
Zu bearbeitende Bauwerke
Im Rahmen des Auftrags sind an folgenden Bauwerken Lärmschutzwände herzustellen:
Wesentliche Teilleistungen
Im Kern umfasst die Leistung:
Vertragliche Rahmendaten (informativ)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensart und Bieterkreis
Auswahlkriterien – Was müssen Bieter nachweisen?
Maßgebliches Auswahlkriterium: Fähigkeiten und Mittel (technische Leistungsfähigkeit).
Das bedeutet: Bieter müssen belegen, dass sie fachlich und technisch in der Lage sind, Lärmschutzwände an Autobahnbrücken herzustellen. Geeignete Nachweise sind gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt. Es gibt keine zusätzlichen Wertungspunkte für Qualität oder Nebenangebote im Auswahlschritt.
Spezifische Anforderungen an Stahl
Aufgrund aktualisierter Vergabeunterlagen (Version 2) sind die Eignungsprüfungen für Stahl zu beachten: