Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Goldelund (Amt Mittleres Nordfriesland) schreibt im Rahmen des An- und Umbaus des Feuerwehrhauses in Goldelund die Malerarbeiten öffentlich aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los ohne Unterteilung. Gefragt sind Spachtel-, Tapezier- und Beschichtungsarbeiten an Gipskartondecken und -wänden sowie im Eingangsflur. Ausführungszeitraum: Q4 2026 bis Mitte Q2 2027. Angebote müssen bis zum 23.07.2026 um 10:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform DTVP eingereicht werden. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis). Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArbeitsumfang Spachtel- und Grundierungsarbeiten
Alle Gipskartondecken (ca. 440 m²) und Gipskartonwände (ca. 40 m²) sind in Qualitätsstufe Q2 zu spachteln; auf Verlangen als Zulage in Q3-Qualität (ebenfalls 440 m² Decke und 40 m² Wand). Gipskartonplatten sowie Decken- und Wandflächen sind mit LF-Tiefengrund zu grundieren (jeweils ca. 480 m² Decke und 400 m² Wand). Fugen und gefaste Kanten an Stahlbetonfertigteilen sind ebenfalls in Q2-Qualität zu spachteln (ca. 480 m²). Wandflächen sind partiell zu spachteln und zu schleifen (ca. 400 m²).
Tapezier- und Beschichtungsarbeiten
Auf den vorbereiteten Deckenflächen ist Raufasertapete zu tapezieren und weiß deckend zu beschichten (ca. 190 m² tapezierte Fläche, ca. 440 m² Beschichtung). Auf den Wandflächen ist ebenfalls Raufasertapete aufzubringen und zu beschichten (ca. 400 m²). Der Eingangsflur ist mit Glasgewebe zu tapezieren und zweifach zu beschichten (ca. 100 m²). Optional (Bedarfsposition): Wandflächen mit Malerflies ca. 90 g/m² (ca. 400 m²).
Optionale und Zusatzleistungen
Optional (Bedarfspositionen): Akustik-Wandputz innen in Q2-Qualität (ca. 30 m²) mit Zulage für Q3 (ca. 30 m²) sowie ein Raumgerüst bis 7,00 m Höhe mit 6 Monaten Standzeit (1 Stück). Pflichtbestandteil: Abdeckpappe zum Schutz der Bodenfliesen (ca. 270 m²). Auf Anordnung des Auftraggebers: 20 Stunden Facharbeiter als Stundenlohnarbeit.
Ausführungsort
Alle Arbeiten erfolgen im Feuerwehrhaus Goldelund, Am Spielplatz 4, 25862 Goldelund (Gemarkung Goldelund, Flur 3).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (VOB/A)
Das Unternehmen und eingesetzte Nachunternehmer müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten müssen erfüllt sein. Eine gültige Freistellungsbescheinigung ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Nachweis der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach (ggf. zusätzlich auftragsspezifische Einzelnachweise). Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124) als vorläufigen Nachweis ein. Bei Nachunternehmern: entweder PQ-Verzeichnis-Eintrag (mit Angabe der PQ-Nummer) oder Eigenerklärung. Im Fall der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; nicht-deutschsprachige Bescheinigungen mit deutscher Übersetzung.
Sanktionsrechtliche Eignung
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland (Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) abzugeben. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und – bei einem Auftragswert > 10 % – auch von Unterauftragnehmern und Lieferanten abzugeben.
Abfallwirtschaftliche Anforderungen
Falls der Bieter eine andere als die vorgesehene Lösung für Verwertung/Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle anbietet, hat er die Berechtigung der Entsorgungsanlage, die Annahmebestätigung des Betreibers, ggf. die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde (bei Andienungspflicht) sowie die Kostenstruktur nachzuweisen. Während der Ausführung sind Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Nachweisverordnung vorzulegen.