Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Heidenau für die Sanierung des Mehrzweckraums (MZR) mit Verbinderbauwerk an der Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe". Die Bauleistungen sind in mehrere Fachlose aufgeteilt.
Bekannte Lose (weitere möglich):
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Arbeiten finden unter laufendem Schulbetrieb statt.
Angebotsfrist: 27.07.2026, 10:00 Uhr (elektronisch über Vergabeplattform). Bindefrist 30.09.2026.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGemeinsame Rahmenbedingungen für alle Lose
Standort: Oberschule „Johann Wolfgang von Goethe", Ernst-Thälmann-Straße 22, 01809 Heidenau
Bauherr/Auftraggeber: Stadt Heidenau, Dresdner Str. 47, 01809 Heidenau
Gebäude: Denkmalgeschützt (Gebäudeklasse 5 / Sonderbau gem. SächsBO). Mehrzweckraum eingeschossig mit Unterkellerung (Kriechkeller, ca. 2 m), Massivbauweise, ca. 15 × 23 m. Raumhöhe MZR bis UK Stahlbinder ca. 8,10 m, OK Dachfirst ca. 10,90 m. Verbinder: eingeschossig, Außenmaße ca. 9 × 17 m, Wände aus Gasbetonsteinen G4, Raumhöhe ca. 2,80 m.
Bauausführung unter laufendem Schulbetrieb. Baustellenzugang über Eingang AT_1.08 (nordwestliche Gebäudeseite) oder AT_1.10 (Schulhofseite, mit Zustimmung des AG). Ausgang AT_1.04 dient im Bauabschnitt 3.3 (Juli – November 2026) als Zugang zum Interims-WC-Container. Rettungswege dürfen nicht beeinträchtigt werden. Lagerung außerhalb des zugewiesenen Bauabschnittsbereichs ist untersagt. Arbeitszeit 07:00–20:00 Uhr, kein Mehrschichtbetrieb.
Stammpersonalklausel: Mindestens 70 % der Leistung sind mit Stammarbeitskräften des eigenen Betriebs zu erbringen; Nachunternehmer müssen ebenfalls mind. 70 % ihres Anteils mit eigenem Stammpersonal ausführen. Namentliche Liste der Baustellenarbeitskräfte vor Baubeginn unaufgefordert übergeben, Austausch unverzüglich melden.
Bauzeitplan: Verbindlicher Bauzeitenplan ist spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung der Objektüberwachung vorzulegen und muss Termine für Werkstattplanungen und Prüfzeiten enthalten.
Technische Regeln: Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, VOB/C (ATV), Sächsische Bauordnung (inkl. DVO), Technische Baubestimmungen (VwV SMI 2019/1, geändert 22.01.2021), DIN/DIN EN gemäß Leistungsbeschreibung. Für Tischlergewerk zusätzlich DGUV Regel 109-606 und Verordnung über Arbeitsstätten.
Sonstiges: Gerüste, Transportmittel und Hebezeuge sind durch den Auftragnehmer zu stellen (bauseits nicht verfügbar); innerhalb der Geschosse durch Deckentragfähigkeit begrenzt. Anschlüsse für Strom und Wasser werden bauseits vom AG für die gesamte Bauzeit vorgehalten. Öffentliche Verkehrswege sind arbeitstäglich zu säubern. Fachunternehmererklärung gem. § 55 SächsBO ist Teil der Objektdokumentation.
Umwelt- und Dokumentationsanforderungen
Umweltbedeutsamkeit der Baustoffe ist zu beachten. Bei Erdarbeiten ist eine organoleptische Erdstoffuntersuchung (Farb- und Geruchsauffälligkeiten) durchzuführen; auffällige Massen sind zu separieren, zu sichern, abzudecken und nach Klärung fachgerecht zu entsorgen. Verdichtungsnachweis (DPr ≥ 100 % gem. ZTV E-StB 2009) ist für Hinterfüll-/Überschüttmaterialien zu erbringen.
Dokumentation: Für alle Gewerke ist eine Objektdokumentation 3-fach (2× Papier, 1× Datenträger) zu erstellen mit: Inhaltsverzeichnis, freigegebene Werkstatt- und Montagezeichnungen, Fachunternehmererklärung gem. § 55 SächsBO (inkl. Nachunternehmer), Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, AbZ/abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, EPD, Prüfzeugnisse, Reinigungs-/Wartungs- und Pflegehinweise, Bautageberichte. Produkteigenschaften sind mit Lieferung anhand von Hersteller-/Produktangaben, Datenblättern, AbP/AbZ und ggf. Mustern nachzuweisen.
Baustellenreinigung: Unaufgeforderte laufende Reinhaltung der Baustelle, der Baustelleneinrichtungsflächen und angrenzender Bereiche, mind. 1× pro Arbeitstag. Bei Nichtbefolgung: Direktabzug durch AG gem. VOB/B § 4 Nr. 7 und § 8 Nr. 3.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGemeinsame Eignungsanforderungen für alle Lose
Berufsregister: Eintragung im Handelsregister und – soweit zutreffend – in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder bei der IHK.
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ist anzugeben. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Abgabenpflichten sowie der Sozialversicherungsbeiträge. Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Lohnsummen). Keine laufenden Insolvenz- oder Liquidationsverfahren, kein abgelehnter Insolvenzantrag mangels Masse.
Zuverlässigkeit: Keine schweren Verfehlungen gem. § 6e EU VOB/A. Keine Verurteilungen in den letzten 2 Jahren zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen bzw. mehr als 2.500 € wegen Verstößen mit Eintragung im Gewerbezentralregister.
Personal: Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte; bei engerer Wahl jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Referenzen: Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. Bei engerer Wahl schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers über auftragsgemäße Ausführung sowie Benennung eines Ansprechpartners.
Wettbewerbsregister: Ab Auftragssumme von 30.000 € erfolgt durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts gem. § 6 WRegG.
Nachweisformen: Eigenerklärungen über das Formular KEV 179 oder – bei präqualifizierten Unternehmen – Angabe der PQ-Nummer. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Bescheinigungen (Finanzamt, Sozialkasse, BG, Handelsregister, Handwerkskarte/IHK) innerhalb angemessener Frist nachzureichen, sonst Ausschluss.
Verfahrensrechtliche Hinweise
Nachforderung: Im vorliegenden Verfahren ist die Nachforderung von Unterlagen gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden NICHT nachgefordert. Eine Ausnahme gilt nur für Nebenangebote: Der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen muss zwingend mit Abgabe vorliegen.
Nebenangebote: Zugelassen mit Ausnahme von Nebenangeboten, die ausschließlich Nachlässe mit Bedingungen beinhalten (gelten für gesamte Leistung).
Bietergemeinschaften: Vertretung durch ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied, gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder, Berechtigung zur Zahlungsannahme für jedes Mitglied. Mit dem Angebot ist die Erklärung gem. KEV 175 von allen Mitgliedern unterschrieben einzureichen; zusätzlich Eigenerklärung gem. KEV 179, sofern nicht präqualifiziert.
Nachunternehmer: Namen und Anschriften der Subunternehmer sind bereits mit dem Angebot im Verzeichnis KEV 177 mitzuteilen. Bei Eignungsnachweis durch Dritte ist die Verpflichtungserklärung gem. KEV 178 (gemeinsame Haftung) abzugeben. Stammpersonalklausel: Nachunternehmer müssen mind. 70 % ihres Anteils mit eigenen Stammarbeitskräften erbringen.
Vergleichbare Außenputz-/Stuckarbeiten
Bei engerer Wahl: schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Ansprechpartner benennen; Angabe Baumaßnahme, Ort, Bauherr, Ausführungszeit, Auftragswert, eigene Leistung, eingesetzte Mitarbeiter und Leitungskräfte, Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/NU), besondere technische/gerätespezifische/zeitliche Anforderungen
Vergleichbare Bodenbelagsarbeiten
Bei engerer Wahl: schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Ansprechpartner benennen; gleiche Pflichtangaben je Referenz wie Los 14.30
Vergleichbare Tischler-/Akustikarbeiten
Bei engerer Wahl: schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers, Ansprechpartner benennen; gleiche Pflichtangaben je Referenz wie Los 14.30