Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Es wird ein medizinisches Sehprüfgerät vom Typ MultiVisus24" mit linearer Polarisation des Herstellers IBK-Systeme GmbH samt komplettem Zubehör beschafft. Zum Lieferumfang gehören ein integrierter PC, ein Software-Paket mit allen Modulen, ein iPad als Nahprüfdisplay, eine Blende sowie eine Wandhalterung. Auftragnehmer ist für Lieferung frei Haus, Aufbau, Inbetriebnahme und eine kurze Einweisung des Personals verantwortlich.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Niedrigster Angebotspreis aus dem Preisblatt, ggf. unter Einbeziehung eines unbedingten Nachlasses. Skonti werden nicht berücksichtigt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGerät und Lieferumfang
Geliefert werden muss ein Sehprüfgerät MultiVisus24" All-in-One linear des Herstellers IBK-Systeme GmbH mit folgender Ausstattung:
Das Gerät muss als originale Neuware für den deutschen Markt zugelassen sein.
Lieferung, Montage und Einweisung
Der Auftragnehmer übernimmt:
Service und Gewährleistung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Nachweis durch Anmeldung des Gewerbes oder einen gleichartigen Nachweis. Damit wird belegt, dass das Unternehmen zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeit berechtigt ist.
Handelsregister / Gewerbenachweis
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder einer Gewerbeanmeldung oder eines gleichartigen Nachweises. Das Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist (10.07.2026).
Gesetzliche Ausschlussgründe
Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Geprüft werden insbesondere:
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen können Maßnahmen der Selbstreinigung geltend gemacht werden, sofern entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Hinweis zum Auftraggeber
Der Auftraggeber (Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen in Niedersachsen und Bremen) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB. Die UVgO wird freiwillig angewandt, weil eine entsprechende Auflage im Zuwendungsbescheid besteht.