Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Fraunhofer IPM in Freiburg beschafft eine magnetische Abschirmkammer, die um eine bestehende Rohrleitung geklemmt wird (Clamp-on) und durch aktive Kompensation ein extrem ruhiges Magnetfeld erzeugt. Sie wird für hochpräzise Durchflussmessungen mit optisch gepumpten Magnetometern benötigt und muss ein sehr geringes magnetisches Störfeld und Rauschen im Bereich 1–100 Hz liefern.
Bieter reichen ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Fraunhofer-Vergabeportal ein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis90%
Der Angebotspreis wird metrisch bewertet. Der niedrigste Angebotspreis erhält die volle Punktzahl (100 Punkte), ein fiktiver doppelt so hoher Preis erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Preise werden mittels linearer Interpolation bewertet.
- Technische Ausführung des Produktes / der DL10%
Technische Ausführung des Produktes/der Dienstleistung. Bewertet wird anhand einer Punkteskala von 0 bis 100 Punkten. Das Angebot mit der relativ besten Lösung erhält 100 Punkte (Note 1). Die Anzahl der Punkte je Bewertungsposition (mit 'B' gekennzeichnet im LV) ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Positionen mit 'F' sind zwingend zu erfüllen (Forderungen), Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Metrisches Kriterium (Preis): Lineare Interpolation – niedrigster Preis erhält 100 Punkte, ein fiktiver doppelt so hoher Preis erhält 0 Punkte, dazwischenliegende Preise werden linear interpoliert. Nicht-metrisches Kriterium (Technische Ausführung): Bewertung auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten anhand von Noten (1=100%, 2=80%, 3=60%, 4=40%, 5=20%, 0=Ausschluss). Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punkte je Zuschlagskriterium.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufbau und Kernkomponenten
Die Abschirmkammer ist mehrschichtig (vierlagig) aus einem Material mit hoher Permeabilität (z. B. Mu-Metall) aufgebaut. Integriert ist ein Spulensystem zur aktiven Kompensation homogener Felder und Gradienten. Zusätzlich sind Entmagnetisierungsspulen (Degaussing) vorgesehen.
Montage und Einsatz
Die Kammer ist als Clamp-on/Klemmlösung ausgeführt und wird um eine bestehende Rohrleitung montiert. Sie muss im Frequenzbereich 1–100 Hz ein extrem niedriges magnetisches Störfeld und sehr geringes magnetisches Rauschen gewährleisten, damit empfindliche magnetische Messungen (z. B. mit optisch gepumpten Magnetometern) für die Durchflussmessung möglich sind.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
Die Lieferung erfolgt DPU (Incoterms 2020) an das Fraunhofer IPM, Wareneingang Erdgeschoss, Georges-Köhler-Allee 301, 79110 Freiburg. Im Lieferumfang enthalten sind Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung. Die Verpackung ist gemäß Verpackungsverordnung am Institut auf Kosten des Auftragnehmers zurückzunehmen. Die verbindliche Lieferzeit ist in ganzen Kalenderwochen ab Auftragsvergabe anzugeben.
Dokumentation und Konformität
Zur Lieferung gehört die für Betrieb des Geräts erforderliche technische Dokumentation. Das Gerät muss mit CE-Kennzeichnung versehen sein und die einschlägigen EU-Richtlinien erfüllen. Auf Lieferschein und Rechnung ist die Bestellnummer des Auftraggebers anzugeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Firmenprofil, Umsatz, Referenzen)
Der Bieter muss ein Firmenprofil mit Gründungsjahr, wichtigen Meilensteinen, Mitarbeiteranzahl und hergestellten Produkten bzw. erbrachten Leistungen vorlegen (als Fließtext, ohne Links oder Bilder). Außerdem sind Umsatzangaben für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (ggf. 2025) einzureichen. Zudem sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte ab dem Jahr 2023 nachzuweisen, jeweils mit Kurzbeschreibung des Geräts sowie Kundenname und Ansprechpartner.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Der Bieter hat durch Eigenerklärung (Formular C_002) zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Dazu zählen u. a. einschlägige Straftaten, schwere Verstöße gegen Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Interessenkonflikte, mangelhafte Auftragsausführung, Täuschung und unlautere Beeinflussung. Bei Selbstreinigungsmaßnahmen ist eine gesonderte Anlage gemäß § 125 GWB erforderlich.
Sanktions- und Exportrecht
Der Bieter muss die Eigenerklärung zur EU-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formular C_004) abgeben. Zusätzlich ist das Export Classification Request Form (C_003) auszufüllen; im Angebot, auf Lieferschein und Rechnung sind Angaben zur nationalen Ausfuhrliste (mit Listenposition), zu Annex I der EG-Dual-Use-VO 2021/821 (mit Listenposition) sowie zu ggf. anwendbarem US-Recht (ECCN/EAR99/USML-Code) zu machen.
Konformität und technische Standards
Das gelieferte Gerät bzw. die Anlage muss die einschlägigen EU-Richtlinien erfüllen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Zum Betrieb erforderliche technische Unterlagen sind mitzuliefern.
Mindestens 3 vergleichbare Projekte als Referenz
Kurzbeschreibung des Geräts sowie Kunde mit Kontaktdaten/Ansprechpartner