Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland/Hamburg lädt interessierte Unternehmen ein, einem Open-House-Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln (inklusive PEG-Verbandsets) beizutreten.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Vergütung für Verbandmittel gemäß Anlage 2a und 2b, basierend auf Nettopreisen und Abschlägen
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVersorgungsgegenstand
Geliefert und abgerechnet werden Verbandmittel im Sinne von § 31 Abs. 1a SGB V, einschließlich PEG-Verbandsets. Maßgeblich ist die Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung).
Abgrenzung: Verbandmittel sind keine Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 AMG und keine Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Soweit Leistungen durch die Arzneimittel-Richtlinie oder andere gesetzliche/vertragliche Vorgaben ausgeschlossen sind, sind sie nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Preisgruppe A – konventionelle Wundversorgung
Produkte zur konventionellen Wundversorgung ("weiße Ware"), geregelt in § 53 Abs. 2 Arzneimittelrichtlinie in Verbindung mit Anlage Va Teil 1.
Preisgruppe B – moderne Wundversorgung und sonstige Wundprodukte
Drei Produktkategorien sind hier zusammengefasst:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmevoraussetzungen
Im Open-House-Verfahren können grundsätzlich alle geeigneten und interessierten Unternehmen beitreten, sofern sie die in den Teilnahmeunterlagen genannten Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Konkrete Eignungsanforderungen (z. B. Umsatznachweise, Qualifikationen, Zertifizierungen) sind in den vorliegenden Auszügen nicht im Detail aufgeführt. Diese sind den vollständigen Teilnahmeunterlagen im DTVP-Projektraum zu entnehmen.