Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes schreibt einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 aus – durchgeführt als Open-House-Verfahren.
Was bedeutet das? Im Open-House-Verfahren können sich alle qualifizierten Unternehmen jederzeit für die Teilnahme bewerben. Es gibt keinen Wettbewerb um den Zuschlag – wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zugelassen und erhält die Möglichkeit, Einzelaufträge zu erhalten.
Was wird geprüft? Ingenieurbauwerke wie Brücken, Stützwände oder Verkehrszeichenbrücken – aufgeteilt in 4 Leistungsbereiche:
Was ist einzureichen? Ein Zulassungsantrag mit Nachweisen zur Eignung (z.B. Referenzen) über das bereitgestellte Formular. Die Prüfungen selbst müssen in Eigenleistung erbracht werden.
Laufzeit: 2 Jahre ab 01.11.2025, mit Verlängerungsoption um bis zu 2 weitere Jahre.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen der Leistung
Erlaubte Nachunternehmerleistungen
Nur für folgende Nebenleistungen dürfen Nachunternehmer eingesetzt werden:
Die Nachweise (z.B. MVAS für Verkehrssicherung) sind erst bei Einzelauftrag zu erbringen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzungen – Grundsatz
Die Zulassung zum Rahmenvertrag erfolgt im Open-House-Verfahren: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird zugelassen – es findet kein Wettbewerb statt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Bekanntmachung und dem Zulassungsformular.
Eigenleistung und Nachunternehmer
Referenzen
Formale Anforderungen
Mindestens eine Hauptprüfung nach DIN 1076 (als Referenz für die Eignung)
Einreichung über Formular 'Zulassungsformular Referenzangaben V3'; Nachweis nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle. Auch für LB 01 (Einfache Prüfung) ist eine Hauptprüfungs-Referenz erforderlich.