Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Ost schreibt nicht-exklusive Rahmenverträge über Prüfingenieurleistungen in einem Open-House-Verfahren aus. Es gibt drei Leistungsbereiche (Lose):
Was ist ein Open-House-Verfahren?
Alle Bieter, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bekommen einen Rahmenvertrag. Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl. Anträge können bis 30.04.2028 fortlaufend eingereicht werden. Auf Basis der Rahmenverträge erteilt der Auftraggeber später Einzelaufträge.
Wichtig: Zugelassen wird die einzelne Fachkraft (Prüfingenieur/in), nicht das Unternehmen. Die Person muss persönlich Referenzen nachweisen.
Erfüllungsorte: Halle (Saale), Dresden, Erfurt, Magdeburg.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerfahrensrahmen
Es handelt sich um ein nicht-exklusives Open-House-Verfahren. Das bedeutet:
Zugelassen wird die Fachkraft (nicht das Unternehmen)
Wichtig zu verstehen: Zugelassen wird die einzelne Person (Prüfingenieur/in), die die Leistungen erbringen wird – nicht das Unternehmen an sich. Die Fachkraft kann einem Unternehmen angehören, die Zulassung ist jedoch personenbezogen.
Erfüllungsorte
Die Einzelaufträge werden an folgenden Standorten erteilt:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung der Fachkraft
Die Eignungskriterien richten sich an die einzelne Fachkraft (Prüfingenieur/in), die zugelassen werden soll – nicht an das Unternehmen. Die Person muss die technischen und beruflichen Anforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 der Bekanntmachung („Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") erfüllen.
Referenzen – allgemeine Anforderungen
Folgende Regeln gelten für alle Lose:
Verfahrensspezifische Hinweise
Zuschlagskriterium
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Das Verfahren ist grundsätzlich für KMU geeignet (Ausnahme: Los 3 Holzbau ist laut Stammdaten nicht als KMU-geeignet gekennzeichnet – bitte prüfen).
Mindestens 2 Referenzen über Prüfungen an Spannbetonbrücken (LB01 Massivbau)
Referenzen müssen von der zugelassenen Fachkraft persönlich erbracht worden sein. Unternehmensreferenzen ohne persönliche Mitwirkung reichen nicht aus. Referenzen dürfen für ein anderes Unternehmen erbracht worden sein.
Persönliche Referenzen der Fachkraft, die die Prüfingenieurleistungen erbringen wird (gilt für alle Lose)
Persönliche Erbringung durch die Fachkraft ist nachzuweisen. Technische Anforderungen gemäß Abschnitt 5.1.9 der Bekanntmachung.