Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Der Hochsauerlandkreis sucht Dienstleister, die ab dem 01.01.2027 qualifizierte Notärzte für den Rettungsdienst per Arbeitnehmerüberlassung bereitstellen. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt:
Was zu tun ist: Die Notärzte werden im 24/7-Dienst auf einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendezvous-System eingesetzt. Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, die Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin" mitbringen und Vorgaben zu Ausfallzeiten (60–120 Min.), Abmarsch (≤90 Sek.) und Pool-Stärke (mind. 80 % monatlich) erfüllen.
Angebotsabgabe: elektronisch über das Vergabeportal Vergabe-Westfalen bis 10.07.2026, 09:00 Uhr MESZ. Rückfragen bis 30.06.2026, 23:59 Uhr.
Zuschlag: wirtschaftlichstes Angebot aus 50 % Preis und 50 % Konzept (Ausfallsicherheit, Fortbildung, Vernetzung präklinisch/klinisch).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Leistungspreis Regelleistungen50%
Bewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtpreis (Bruttogesamtpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer) für das erste Beauftragungsjahr gemäß Anlage 9 Preisblatt. Umrechnung in Bewertungspunkte mittels angegebener Formel.
- Stabilität und Qualität der Leistungserbringung (Konzept)50%
Bewertet wird das Betriebskonzept (max. 10 DIN A4-Seiten) hinsichtlich Ausfallsicherheit Personal, Fortbildungskonzept sowie Synchronisierung/Vernetzung präklinische und klinische Behandlungsmethoden. Bewertung anhand einer mehrdimensionalen Bewertungsmatrix auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten pro Unterkriterium.
P(P) = 10 x (1 - ((WA - GA) / GA)); GA = Gesamtpreis des günstigsten Angebotes, WA = Gesamtpreis des zu wertenden Angebotes; Mindestpunktzahl 0, Höchstpunktzahl 10
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Gegenstand: Bereitstellung von Ärzten für den Notarztdienst (Notarzteinsatzfahrzeug) im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Notärzte werden im Rendezvous-System (NEF + RTW) eingesetzt. Sie handeln in medizinischen Fragen eigenverantwortlich; der Aufgabenträger (Hochsauerlandkreis) gibt nur organisatorisch-taktische Weisungen.
Einsatzanforderungen:
Personal-Anforderungen:
Ausstattung und Aufgabenverteilung
Aufgabenträger stellt: Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), medizinische Ausstattung, EDV, Meldeempfänger. Lieferung der relevanten Anlagen 1 Monat vor Leistungsbeginn in elektronischer Form.
Auftragnehmer stellt: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Dienstkleidung, ärztliches Personal. Bei Vertragsabschluss ist ein ärztlicher Ansprechpartner zu benennen und eine 24/7 erreichbare Notfall-Telefonnummer für Ausfallbenachrichtigungen.
Monatliche Pflichten:
AÜG und Höchstüberlassungsdauer
Die Überlassung unterliegt den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Nach 18 Monaten Höchstüberlassungsdauer ist eine Unterbrechung von 91 Tagen erforderlich, bevor ein Notarzt wieder am selben Standort eingesetzt werden darf. Der Auftragnehmer hat die AÜG-Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB haben und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister (WRegG) aufweisen. Es darf kein Bezug zu Russland gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014 bestehen – weder unmittelbar noch mittelbar über Nachunternehmer/Lieferanten mit mehr als 10 % Anteil am Auftragswert.
Vorzulegende Nachweise:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen:
Fachliche und persönliche Eignung der Notärzte
Qualifikation:
Gesundheitliche Eignung:
Sprache: Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift; bei nicht muttersprachlich Deutsch und ausländischem Abschluss: C1-Niveau (GER) plus medizinischer Fachsprachentest einer Ärztekammer.
Drittstaatsangehörige: zusätzlich erforderliche Aufenthaltserlaubnis und Approbation bzw. Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO.
Referenzen
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften: zulässig (§ 43 Abs. 2 VgV); gesamtschuldnerische Haftung; ein bevollmächtigter Vertreter ist zu bestellen.
Nachunternehmer: grundsätzlich zulässig; Wechsel nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers; dieser kann den Einsatz aus sachlichem Grund ablehnen. Für Nachunternehmer gelten ebenfalls die Verpflichtungserklärungen TVgG NRW.
Frühere Beauftragung zur Notarztgestellung im öffentlichen Rettungsdienst, mit Art und Umfang vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung
Formblatt Anlage 10 (Referenzliste); Pflichtangaben: Auftraggeber, Ansprechpartner, Leistungsbeschreibung, Auftragsvolumen pro Jahr, Auftragszeitraum; Eignungsleihe gem. § 47 VgV für notärztliche Leistungen ausgeschlossen