Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschafft neues Mobiliar für seine Rettungs- und Notarztwachen. Geliefert und vor Ort montiert werden Einrichtungsmobiliar, Stahlschränke und Spinde, Büromobiliar, Stühle sowie Betten. Der Auftrag ist in 5 Lose aufgeteilt; Bieter können für ein oder mehrere Lose Angebote abgeben.
Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO. Angebote müssen vollständig ausgefüllt, mit den geforderten Erklärungen sowie Hersteller- und Serienangaben fristgerecht elektronisch eingereicht werden. Lieferung und fachgerechter Aufbau haben innerhalb von 15 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenbedingungen für alle Lose
Lieferorte
Rettungs- und Notarztwachen u. a. in Ferdinandshof, Anklam, Greifswald (inkl. Standort Ost), Wolgast, Zinnowitz, Heringsdorf, Mellenthin, Koserow, Karlsburg, Ueckermünde, Löcknitz, Pasewalk, Wusterhusen, Torgelow, Penkun, Glasow, Jarmen, Loitz sowie diverse Notarztstandorte.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Fachkunde und Kapazitäten Dritter
Soziale, tarifliche und sanktionsbezogene Anforderungen
Erklärungen und Anlagen zum Angebot
3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Möbel-/Einrichtungsbeschaffung, vorzugsweise für öffentliche Auftraggeber)
je Referenz: Projektbezeichnung, Art und Umfang der vergleichbaren Leistung, Durchführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Projektwert. Auftraggeber behält sich Überprüfung vor.